Im Zusammenhang mit der Verfassungsreform haben Medienberichten zufolge die DP, „déi gréng“, die adr und „Déi Lénk“ angekündigt, die Abänderungen im Grundgesetz einem Referendum zu unterziehen. Eine Meinung, welche die LSAP nur bedingt teilt. „Wir sind nicht gegen eine Volksbefragung. Ein Referendum wäre kein Drama. Aber man muss sich die Frage stellen: ‚Ist sie zwingend?‘ Wenn die Reform nur darauf abzielt, die Verfassung an die heutigen Gegebenheiten anzupassen und keine fundamentalen Änderungen mit sich bringt, sind wir der Meinung, dass ein Votum im Parlament ausreicht. Wenn aber die Funktionsweise der Institutionen komplett abgeändert wird, ist ein Referendum notwendig“, so der LSAP-Präsident und Mitglied des parlamentarischen Verfassungsausschusses, Alex Bodry am Donnerstag zu Tageblatt.lu. Im Augenblick bahne sich aber nur eine moderate Anpassung an.
Die Verfassung sieht vor, dass eine Revision mit zwei Abstimmungen im Parlament angenommen werden muss. Zwischen den Abstimmungen müssen drei Monate liegen. Die Reform muss die Zustimmung von mindestens 40 der 60 Abgeordneten finden.
Nach der ersten Lesung kann ein Referendum erzwungen werden. Es reicht, wenn 16 Abgeordnete eine Volksbefragung wollen (bzw. 25000 Wähler). Im Fall, wo die Bürger ein Referendum beantragen, müssen die erforderlichen Unterschriften innerhalb von zwei Monaten gesammelt werden. Beantragen es die Parlamentarier, reicht die Ananhme einer diesbezüglichen Motion im Parlament. Die Stimmen der DP und von „déi gréng“ würden reichen, um eine Volksbefragung zu erzwingen.
Das Referendum ersetzt das zweite Votum im Parlament. Ein Ja und die Verfassungsänderung ist definitiv angenommen, ein Nein bedeutet das Ende der Reform.
Einverstanden ist Alex Bodry mit den Kritikern, die bemängeln, dass die Diskussionen über die Verfassungsreform bisher nur im kleinen Expertenkreis stattgefunden haben. Die Organisation von Rundtischgesprächen, Konferenzen und Foren würde die Zivilgesellschaft in die Reform mit einbeziehen, so Bodry.
Die Risiken einer Volksbefragung
Der LSAP-Politiker weist aber auch auf die Risiken eines Referendums hin. „2005 bei der Volksbefragung über die EU-Verfassung haben wir gesehen, dass erhebliche Risiken bestehen. Wir laufen Gefahr eine Welle von Nein zu bekommen, nicht weil der Text an sich schlecht ist, sondern wegen einiger Artikel, welche die Gemüter erhitzen.
Wenn ein Referendum notwendig wird, wäre es sinnvoll es 2014 zusammen mit den nächsten Parlamentswahlen zu organisieren, so Bodry. Davon sei man aber noch weit entfernt. Die Gespräche in den parlamentarischen Ausschüssen dauern noch an. Sie werden erst in etwa einem halben Jahr abgeschlossen sein. Danach wird der Staatsrat die Reform unter die Lupe nehmen. Das dauert noch einmal etwa sechs Monate. Parallel müssen noch Ausführungsgesetze im Zusammenhang mit der Verfassungsreform ausgearbeitet und angenommen werden. Sie müssen zusammen mit dem erneuerten Grundgesetz in Kraft treten. „Das alles braucht seine Zeit“, warnt Bodry.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können