Der Arbeitgeberverband Medef und der Unternehmensverband Afep präsentierten am Sonntag neue Regeln für eine gute Unternehmensführung. Demnach stimmen die Aktionäre über das Gehalt der einzelnen Vorstandsmitglieder ab; sollten sie dagegen votieren, muss der Verwaltungsrat darüber beraten und seine Entscheidungen öffentlich begründen.
Zudem soll es künftig eine Kommission für gute Unternehmensführung mit sieben Mitgliedern geben, die über die Einhaltung der neuen Regeln wacht. Vier der sieben Mitglieder sollen aktive oder ehemalige Chefs eines großen Unternehmens sein. Der Verhaltenskodex sieht zudem vor, dass Unternehmensführer nur in höchstens zwei weiteren Verwaltungsräten sitzen dürfen – auch von ausländischen Firmen.
Niemand soll in mehr als fünf Verwaltungsräten ein Amt haben. Abfindungen sollen auf 45 Prozent des Gehalts begrenzt sein. Die Regierung in Paris hatte mit einem Gesetz gedroht. Mit dem neuen Verhaltenskodex für eine gute Unternehmensführung bleibt es bei einer Selbstregulierung.
De Maart

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