Das Parlament wird demokratischer

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LUXEMBURG - Der parlamentarische Reglementsausschuss hat am Montag den Bericht angenommen, der den Abgeordneten und insbesondere den fraktionslosen, politischen Bewegungen mehr Rechte einräumt.

Den fraktionslosen Abgeordneten sollen mehr Rechte eingeräumt werden. Der Gesetzentwurf wird nächste Woche im Parlament diskutiert werden und zur Abstimmung kommen. Der Präsident des parlamentarischen Reglementsausschusses, Gast Gibéryen (adr) erwartet sich einen breiten Konsens. Vor der Wahl schon hatte die alte CSV-LSAP-Mehrheit die Absicht geäußert, die Rechte der Parlamenterier zu stärken. Die neue Regierung hat jetzt die Initiative übernommen, so Gibéryen zu Tageblatt.lu.

Man sei sich in im Ausschuss einig über alle Punkte geworden, mit einer Ausnahme: Der Definition einer Fraktion. Dort werde es beim Status Quo bleiben. In den meisten europäischen Ländern könne man eine Fraktion bilden, wenn man zwischen 2,5 und 4 Prozent der Wählerstimmen auf seine Kandidaten vereint. In Deutschland sei das System mit 5 Prozent schon strenger. In Luxemburg aber seien statistisch gesehen 8,3 Prozent der Stimmen notwendig, um fünf Mandate zu erhalten und so Franktionsstärke zu erreichen. Während die Regierungsparteien am bestehenden Modell festhalten, sprachen sich die Oppositionsparteien für eine Anpassung an die anderen Länder aus.

Mehr Rechte für die Parlamentarier

Nichtsdestotrotz gehen die Änderungen in die richtige Richtung, so Gibéryen. Sie würden das Mitspracherecht der kleinen Parteien erhöhen und somit die Demokratie stärken.

Begrüßt wird allgemein die Erhöhung der Sprechzeit bei den kleinen Parteien, die keine Fraktion bilden. Die politischen Bewegungen ohne Fraktionsstärke (weniger als fünf Abgeordnete) dürfen des Weiteren jetzt auch einen Vertreter in die Konferenz der Faktionschefs schicken. Sie besitzen dort aber kein Stimmrecht. Motionen und Rsolutionen können künftig von nur einem Parlamentarier anstatt von fünf Abgeordneten angefragt werden. Dasselbe gilt für die sogenannten Aktualitätsstunden, die bisher auch nur von den Franktionen angefragt werden konnten. Jetzt dürfen auch die Fraktionslosen eine Antrag einreichen. Bei der Debatte wird dann allen Rednern, egal welcher Partei, eine Redezeit von zehn Minuten zugestanden. Und Änderungen im parlamentarischen Regelwerk können jetzt ebenfalls von nur einem anstatt wie bisher drei Parlamentariern vorgeschlagen werden.

Ausschüsse werden aufgestockt

Änderungen gibt es auch, was die Zusammensetzung der parlamentarischen Ausschüsse betrifft. Bislang setzten sie sich aus 12 Abgeordneten zusammen. Jetzt sollen es 13 sein. In den Ausschüssen, wo eine Partei nur einen Vertreter hat, der zum Präsident des Ausschusses gewählt wurde, wird diese Zahl sogar auf 14 erhöht.

Jeder Parlamentarier besitzt das Recht, als Beobachter den Sitzungen der Ausschüsse, wo er nicht Mitglied ist, beizuwohnen. Er hat aber kein Sprachrecht. Demnächst dürfen jedoch Abgeordnete von Parteien, die nicht in dem Ausschuss vertreten sind, dort auch als Beobachter mitdiskutieren. Abstimmen dürfen sie aber nicht, betont Gast Gibéryen. Außerdem wird den politischen Bewegungen das Recht eingeräumt, Ausschusssitzungen einzuberufen. Bisher durften dies nur die Fraktionen.

Eine weitere Änderung betrifft die Funktionsweise der Ausschüsse. Nach Parlamentswahlen werden die Motionen, Resolutionen und Anfragen der Parlamentarier, die nicht mehr im Parlament vertreten sind, von der Tagesordnung gestrichen. Sie können aber durch einen gewählten Kollegen wieder auf die Liste gesetzt werden, so Gibéryen.