Laut internationalen Standards kann die Sicherheit eines Krankenhauspatienten ab einer Akutbettenbelegung von über 85 Prozent nicht mehr garantiert werden.
Wie aus der Antwort der Gesundheitsministerin Lydia Mutsch auf eine parlamentarische Anfrage der DP-Abgeordneten Edy Mertens, Alexander Krieps und dem CSV-Abgeordneten Laurent Zeimet hervorgeht, befindet sich Luxemburg weit vor diesem Grenzwert.
Akutbettenbelegung bei 71,6 Prozent
Laut der Gesundheitsministerin lag die Akutbettenbelegung im Jahr 2014 bei 71,6 Prozent, was einem Rückgang von 1,8 Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2010 entspricht.
Lydia Mutsch hebt hervor, dass das neue Gesetzesprojekt eine Maximalanzahl von 2.667 Krankenhausbetten vorsieht. Dies entspricht einem Abbau von 79 Betten. Eine genaue Aufteilung zwischen den Krankenhäusern steht noch aus.
De Maart
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