Nachnamen wie „Toilet“, „Ficker“ oder „Kotziachousseinoglou“ können einen negativen Einfluss auf das Leben der betroffenen Personen haben. Mobbing oder wiederkehrende administrative Probleme im Alltag sind die möglichen Folgen. Im Großherzogtum sieht das Gesetz daher vor, dass luxemburgische Staatsangehörige einen Antrag auf die Änderung ihres Vor- und/oder ihres Nachnamens stellen können.
Damit diesem stattgegeben wird, müssen allerdings „wesentliche und ausreichend schwerwiegende Gründe“ vorliegen. Diese werden in vier Kategorien eingeteilt. Entweder der Vor- und/oder Familienname klingt anstößig oder lächerlich und belastet im Alltag oder der Vor- und/oder der Familienname klingt fremdsprachig oder die Kombination aus Vor- und Familiennamen wirkt lächerlich und kann zu Unzuträglichkeiten führen – oder der Antragssteller hat sein Geschlecht geändert.
61 Euro für die Änderung eines oder mehrerer Vornamen
Das Verfahren zur Änderung des Vor- und/oder Familiennamens ist jedoch mit Kosten verbunden. Am billigsten ist die Änderung eines oder mehrerer Vornamen (61 Euro). Etwas teurer wird es bei der Änderung des Familiennamens (123 Euro).
Am teuersten ist die Änderung des Familiennamens und eines oder mehrerer Vornamen beziehungsweise die Änderung des Familiennamens des Antragstellers und seiner minderjährigen Kinder (185 Euro). Bei einer Genehmigung der Namensänderung wird diese im Amtsblatt veröffentlicht.
Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in der Donnerstagsausgabe des Tageblatt
De Maart
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