Sonntag16. November 2025

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Die nötige Gratwanderung

Die nötige Gratwanderung
(Fpizzolante)

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Die Meinungsfreiheit gilt als essenzieller Teil der Demokratie. Wenn es allerdings um die Definition der Grenzen der Meinungsfreiheit geht, herrscht häufig Uneinigkeit.

Unter dem Arbeitstitel „Meinungsfreiheit – Umfänge und Grenzen im 21. Jahrhundert“ wurden gestern vor diesem Hintergrund die dritten „Internationalen Tage der Beratenden Funktion“ in Luxemburg eröffnet. Im Rahmen dieses Treffens diskutieren Mitglieder von Staatsräten aus drei verschiedenen Kontinenten unter anderem über die Gegenüberstellung von Meinungsfreiheit und öffentlicher Ordnung.

Bekämpfung von Delikten als Grenze

Der ägyptische Schriftsteller Ahmed Naji wurde im Februar diese Jahres aufgrund von sexuellen Passagen in einem seiner Bücher zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einer „Verletzung der öffentlichen Moral“. Dieses von Jörg Gerkrath, Professor für öffentliches und europäisches Recht an der Universität Luxemburg, gestern vorgestellte Beispiel verdeutlicht die gefährliche Tendenz, die angebliche öffentliche Ordnung über die Meinungsfreiheit zu stellen. Wie das Gesetz im Großherzogtum das sensible Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit und öffentlicher Ordnung regelt, erläuterte Georges Wivenes gestern. Der Vizepräsident des Luxemburger Staatsrates hob hervor, dass die Verfassung als einzige Grenze der Meinungsfreiheit die Bekämpfung von Delikten, welche im Namen dieses Rechtes begangen werden, vorsieht. Georges Wivenes spricht letztlich von einer permanenten Gratwanderung, die besonders in Zeiten eines aufkommenden religiös motivierten Terrors an Wichtigkeit gewinnt. Grundsätzlich sei „die Freiheit das Prinzip und die öffentliche Ordnung die Basis für die Einschränkung der Freiheit“.

Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in der Freitagsausgabe des Tageblatt.