Montag10. November 2025

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Änderungen bei Rettungsdienstreform

Änderungen bei Rettungsdienstreform
(Tageblatt/Alain Rischard/editpress)

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Im Rahmen der Reform der Rettungsdienste (CGDIS) wurden am Freitag weitere Änderungsvorschläge seitens der Regierung vorgestellt.

Im Rahmen der Reform der Rettungsdienste sollen Abänderungen gemacht werden. Diese stellt der Innenminister Dan Kersch zusammen mit der Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer am Freitag vor.

Folgende Änderungen sollen in der Reform festgehalten werden:

• Integration des „Service d’incendie et d’ambulance“ der Stadt Luxemburg:

Die Stadt Luxemburg wird ihren „Service d’incendie et d’ambulance“ zur gleichen Zeit in den Rettungsdienst CGDIS integrieren, wie die anderen Gemeinden. Noch vor einiger Zeit hatte die Stadt Luxemburg beantragt ihren „Service d’incendie et d’ambulance“ erst ab Dezember 2020 in den CGDIS zu integieren.

• Eine unabhängige Leitung der Weiterbildungen:

Für die Weiter- und Ausbildung der freiwilligen und der beruflichen Feuerwehrleute des CGDIS ist vorgesehen eine „direction médical et de la formation“ zu schaffen die an das „Institut national de formation des secours (INFS) angegliedert wird.

• Prioritätsrecht für die freiwilligen Feuerwehrleute:

Die Regierung schlägt vor ein Prioritätsrecht für die Einstellung von freiwilligen Feuerwehrleuten einzuführen, insofern die Bewerber über die nötigen Kriterien und die nötige Ausbildung verfügen.

• Neudefinition der Beteiligung der Gemeinden:

Die Regierung geht hier auf den Vorschlag des SYVICOL ein die Beiträge der Gemeinden für den CGDIS nicht nur anhand der Anzahl der Einwohner zu errechnen, sondern sie auch an der Finanzkraft der einzelnen Gemeinden festzumachen. Trotzdem soll das Kriterium der Einwohnerzahl nicht vollkommen ausgeschlossen werden, da eine dichtere Bevölkerung meist auch häufigere Einsätze des Rettungsdienstes erfordert.

• Eine klarere Aufteilung der Kompetenzen und Verantwortungen zwischen den Gemeinden und des CGDIS:

Auf Anfrage des SYVICOL wird die Aufteilung von Kompetenzen und Verantwortungsbereichen zwischen den Gemeinden und dem CGDIS bezüglich der Rettungseinsätze klarer definiert.