Die Botschafter der 28 Mitgliedstaaten billigten am Mittwoch einen Vorschlag der EU-Kommission, die Kontrollen bis maximal November beizubehalten. Deutschland kann damit weiter an der Grenze zu Österreich kontrollieren.
Die Fortführung der Kontrollen wird durch die Entscheidung auch Dänemark, Österreich, Schweden und dem Nicht-EU-Land Norwegen erlaubt. Nachträglich in den Kommissionsvorschlag eingefügt wurde laut Diplomaten, dass die Länder ihre Kontrollen mit den Nachbarn abstimmen müssen. Deutschland hatte Kontrollen wegen der Flüchtlingskrise am 13. September als erstes Land im Schengeraum eingeführt, der normalerweise ungehindertes Reisen ermöglicht.
Sechs Monate
Seitdem wurden diese mehrfach verlängert. Auf Basis der bisherigen Rechtsgrundlage wären sie für Berlin nur noch bis zum Freitag möglich. Über Artikel 29 des Schengener Grenzkodex können die Kontrollen aber nochmals um jeweils sechs Monate bis zu einem Maximalzeitraum von zwei Jahren ausgedehnt werden.
Die EU-Kommission will dies nun nur noch einmal für einen Sechs-Monats-Zeitraum erlauben. Sie hatte Anfang März einen „Fahrplan“ für die Rückkehr zu einem Schengenraum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen vorgelegt. Darin legt sie als Ziel fest, dass dieser bis Dezember wieder „normal“ funktionieren soll – also die Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten wieder aufgehoben sein sollen.
Nach dem EU-Beschluss müssen die Grenzkontrollen „gezielt und begrenzt in Ausdehnung, Häufigkeit, Ort und Zeit“ erfolgen. Sie dürfen nur auf das „unbedingt Erforderliche“ beschränkt sein, um drohende Gefahren abzuwehren und die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit zu gewährleisten.
Information zur Lage
Alle zwei Monate müssen die betroffenen Staaten die Kommission über die Lage informieren. Österreich darf nach der Entscheidung die Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn und Slowenien beibehalten.
Im Falle Dänemarks geht es um Fähren und Landübergänge nach Deutschland. Schweden kann weiter in Häfen im Süden und Westen sowie auf der Öresundbrücke kontrollieren und Norwegen gleichfalls in Häfen mit Fährverbindungen nach Dänemark, Deutschland und Schweden.
Formal muss der Beschluss noch abschließend im EU-Ministerrat gefasst werden. Dies wird Diplomaten zufolge am Donnerstag am Rande des Treffens der Entwicklungsminister in Brüssel erfolgen. Der Beschluss wird dabei als sogenannter A-Punkt nicht mehr verändert und ohne weitere Diskussion verabschiedet.
De Maart
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