Wer ab Sonntag auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parkt muss mit einem Bußgeld von 145 Euro rechnen. Bislang waren es 49 Euro gewesen.
Außerdem hat die Polizei, wie beim Parken vor Garagen- oder Feuerwehrzufahrten, die Möglichkeit das falsch parkende Auto abschleppen zu lassen.
Autos können abgeschleppt werden
Und das kann richtig teuer werden. Denn nicht nur das Abschleppen an sich wird dem Autofahrer in Rechnung gestellt, sondern auch die Zeit während der das Fahrzeug in der Garage des Abschleppdienstes stand. Bemerkt man erst nach ein oder zwei Tagen, dass das Auto abgeschleppt wurde, können die Kosten sehr schnell in die Hunderte Euro gehen.
Auch wer „nur mal kurz“ auf Behindertenparkplätzen sein Fahrzeug abstellt, muss mit dem Bußgeld von 145 Euro rechnen. Denn diese Parkplätze sind ausschließlich für Fahrzeuge mit einem speziellen Berechtigungsschein gedacht.
De Maart

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