Samstag8. November 2025

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Grundlinien für Kurs „vie et société“

Grundlinien für Kurs „vie et société“
(Julian Stratenschulte/ dpa)

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Die Regierung verabschiedet am Freitag die gesetzliche Grundlage für den neuen Kurs „vie et société“ der im „secondaire“ und im „secondaire technique“ eingeführt werden soll.

Nach der Abschaffung von Religions- und Ethikunterricht soll nun der Kurs „vie et société“ nachrücken. Gestern wurde die gesetzliche Grundlage für den Kurs vom der Regierung verabschiedet.

Die Regelung beinhaltet die Grundlinien des Kurses sowie die Sprachen, die im Unterricht zum Einsatz kommen sollen. Französisch und Deutsch sollen bei schriftlichen Aufgaben genutzt werden.

Diskussionen auf luxemburgisch

Um jedoch Diskussionsrunden während des Unterrichts zu erleichtern, kann in diesen Fällen auf die Luxemburger Sprache zurückgegriffen werden.

Des Weiteren wurde eine Reform von der Regierung angenommen bezüglich der Festlegung der Aufgaben von Grundschullehrern sowie Ersatzlehrern, darunter fallen „chargés de cours“ und die „membres de la réserve des suppléants“ im Fondamental.

Mehr Stunden „formation continue“

So wird ab dem Schulbeginn 2016/2017 die Anzahl der Stunden der „formation continue“ für Grundschullehrer steigen. Außerdem bezieht sich die Reform auf die Referenzperiode sowie auf das Einführen einer „décharge d’ancienneté“ für „chargés de cours“ und Mitglieder der „réseserve des suppléants“.

Schließlich sieht die Reform vor die bisherige Weiterbildung der „chargés de cours“, die der „réserve des suppléant“ angehören abzuschaffen.

Die Weiterbildung dieser Ersatzlehrer wird in Zukunft während eines dreijährigen Weiterbildungszykluses angeboten. Diese Weiterbildung ist obligatorisch für alle „chargés de cours“ mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Organisiert wird die Ausbildung vom „Insitut de Formation de l’Education nationale.

Kenntnisse in drei Sprachen gefordert

Auch von der Regierung angenommen wurde die Reform zur Annahme und Ablauf des Praktikums, der den Zugang zum „formateur d’adultes“ regelt. Die Neuregulierung sieht vor, dass der Kandidat in Zukunft die Vorbereitungsprüfungen bestanden haben muss.

Diese dienen dazu die Sprachkenntnissee in den drei administrativ anerkannten Sprachen in Luxemburg zu prüfen. Die Ausnahme, dass nur zwei Sprachen der drei ausreichen wird abgeschafft.