Ein Rotlicht-Affäre erschütterte vor zwei Jahren die Polizeiarbeit in Esch/Alzette. Mehrere Beamten wurden beschuldigt enge Kontakte zu einem Nachtclub-Betreiber gehabt zu haben. Es ging unter anderem um Warnhinweise vor Polizeikontrollen in dem Lokal.
Der Hauptangeklagte wurde 2014 in erster Instanz zu 18 Monaten Haft, davon 12 Monate auf Bewährung verurteilt. Minister Etienne Schneider hatte den Beamten kurz darauf vom Dienst suspendiert und ihm die Hälfte seines Gehalts eingezogen.
Der ehemalige Polizist wehrte sich 2015 juristisch dagegen und war Schneider Kompetenzüberschreitung vor. Das Verwaltungsgericht sprach jetzt ein Urteil. Die Entscheidung von Minister Etienne Schneider war nicht rechtens, da der Polizist bereits 2013 nicht mehr im Gefängnis saß. Den Vorwurf der Kompetenzüberschreitung verwarfen die Richter.
De Maart

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