Das Abfangen von Gesprächen oder E-Mails von anderen EU-Regierungen oder Einrichtungen der Europäischen Union, wird im neuen BND-Gesetz erlaubt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit des deutschen Staates besteht. Die CSV-Abgeordneten Diane Adehm und Gilles Rot wollten im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage vom Luxemburger Premierminister wissen, wie er zum neuen deutschen Gesetz steht.
„Im Rahmen der aktuellen Luxemburger Gesetzgebung nicht erlaubt“
Xavier Bettel betont zunächst, dass „die Überwachung von EU-Regierungen und Einrichtungen der Europäischen Union im Rahmen der aktuellen Luxemburger Gesetzgebung nicht erlaubt sind“. Der DP-Politiker unterstreicht zudem, dass diesbezügliche Änderungen nicht vorgesehen sind. Das neue deutsche BND-Gesetz wollte der DP-Politiker nicht kommentieren.
Das könnte Sie auch interessieren:
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können