Die Konvention wird 1:1 umgesetzt

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Im Januar 2015 leitete eine Konvention zwischen Regierung und Bistum die Trennung von Staat und (katholischer) Kirche ein. Bezüglich der Kirchenfabriken und der Kirchen (Gebäude) wird diese nun 1:1 gesetzlich umgesetzt.

Innenminister Dan Kersch stellte das Gesetz am Freitag vor. Erste Zielvorgabe ist, ein für alle mal die Besitzverhältnisse der Kirchengebäude zu klären. Zweite Vorgabe: „prinzipiell sollen die Kirchen dahin, wo sie hingehören: zur Kirche“, so Kersch.

Das ist in dem Fall ein Fonds, der vom Bistum absolut eigenverantwortlich verwaltet wird. Bis zum 1. Januar haben Kirche(nfabriken) und Gemeinden Zeit, im Konsens Einigkeit zu erzielen. Ist man sich einig, dass das Gebäude in den Fonds geht oder der Gemeinde gehört, ist dies so. Gibt es keine Einigkeit, geht die Kirche in den Fonds. Gibt es keine Einigkeit, aber die Kirchenfabrik hat einen „titre de propriété“, geht die Kirche in den Fonds. Gibt es keine Einigkeit, aber die Gemeinde kann den Besitz nachweisen, gehört die Kirche der Gemeinde.

Besitzer muss zahlen

Egal wer nachher der Besitzer ist: er ist gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt und die „dignité des lieux“ zu sorgen. Im letzten genannten Fall kann die Gemeinde die Desakralisierung der Kirche fragen. Wird dies vom Bistum verweigert – und das darf die Kirche – muss allerdings der Fonds dann für den Unterhalt aufkommen, und es wird eine Entschädigungszahlung fällig.

Ein Kirchengebäude kann zu einem späteren Zeitpunkt verkauft werden, dann aber immer mit Vorkaufsrecht (von 1€) für Gemeinde/Staat resp. Bistum. Kersch schätzt die Zahl der Gebäude auf um die 500. Dem Vernehmen nach gibt es wohl mehrheitlich kaum ganz genaue Besitzurkunden.

Um die 500 Kirchen und Kapellen

Der Innenminister wies daraufhin, dass es im Sinne aller Beteiligten wäre, wenn Kirche(nfabriken) und Gemeinden sich auch über andere etwaige Besitztümer (Gebäude, Gelände, …) der 285 Kirchenfabriken im Konsens einig werden würden. Hier müssten sonst im Streitfall Gerichte entscheiden, denn das Gesetz betrifft nur Kultusgebäude. Haben Kirchenfabriken Besitzurkunden, gehen die Güter in den Fonds.

Ist das Gesetz in Kraft, wird es keine Kirchenfabriken mehr geben. Kathedrale und Echternacher Basilika werden über eine spezielle Konvention einen Sonderstatus bekommen.

Infoversammlungen am Abend

Im Anschluss an die Pressekonferenz des Innenministers hielt der Generalvikar der katholischen Kirche, Leo Wagener, ebenfalls eine eigene Pressekonferenz ab. Am Abend gibt es zwei Infoversammlungen zum Gesetzesprojekt: eine in Steinsel für Gemeindevertreter, eine in Mersch für Kirchen(fabriken)vertreter.

Das sog. Syndikat der Kirchenfabriken SYFEL hatte bereits am Vortag in einem Rundschreiben an seine Mitglieder seinen massiven Widerstand gegen das Gesetz zum wiederholten Mal bekräftigt.