Denn die Prüfung des Urteils habe gezeigt, dass es keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben habe. Dies schreibt der Trierische Volksfreund in seiner Montag-Ausgabe.
Das Landgericht hatte den damals 25-Jährigen Mann, der das Mädchen am 13. März 2015 auf einem unbeleuchteten Weg in Trier-Nord getötet und ihre Leiche anschließend verbrannt hatte, im Februar als Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die erste Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Petra Schmitz sah es als erwiesen an, dass der Trierer Maler die 16-Jährige ermordete, um einen Vergewaltigungsversuch zu vertuschen. Er selbst hatte gestanden, das Mädchen am 13. März 2015 erstochen zu haben – bestritt die geplante Vergewaltigung jedoch bis zuletzt.
1.620 Suchbegriffe und ein Video
Dafür, dass der junge Mann die Tat kaltblütig geplant hatte, sprach aus Sicht des Gerichts unter anderem, dass der 25-Jährige seit Ende 2013 im Internet 1.620-mal Suchbegriffe eingegeben hatte, in denen das Wort Vergewaltigung auftauchte. Am Tag der Tat sah er sich ein Video an, in dem es um die Vergewaltigung und Fesselung einer 16-Jährigen ging. Zudem fand die Polizei am Tatort ein Seil mit seiner DNA, das er den Richtern zufolge vor der Tat dort deponiert hatte, um die Schülerin zu fesseln.
Die Leiche der Schülerin war einen Tag nach der Tat hinter einer leerstehenden Halle auf dem ehemaligen Moselbahngelände im Norden Triers entdeckt worden. Der Tod Laura-Maries hatte die Menschen der Region im März 2015 sehr bewegt. Mehrere Tausend Trauernde nahmen an einem Gedenkumzug teil, der vom Trierer Dom bis zum Tatort führte.
De Maart

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