Nach einem kleinen „Stau“ von im Regierungsrat verabschiedeten Gesetzestexten (Link) trudeln diese nach ihrem „dépôt“ nun so langsam auf der Internetseite der Abgeordnetenkammer (www.chd.lu) ein.
So auch derjenige über die Reform der Gemeindefinanzen, die Innenminister Dan Kersch bereits auf einer Pressekonferenz vorgestellt hatte. Im Wesentlichen hat sich nichts geändert, u.a. wegen des „exposé des motifs“ und der „commentaires des articles“ birgt der veröffentlichte Text aber immer noch ein gewisses Interesse.
Einer für zwei
„Materiell“ ersetzt v.a. ein einziger „Fonds de dotation globale des communes“ (FDG) die zwei bisherigen Geldtöpfe, die da waren: der „Fonds communal de dotation financière (FCDF)“ sowie die Einnahmen aus der kommunalen Gewerbesteuer. Aus beiden Töpfen wurden bisher getrennt, nach jeweils anderen Kriterien, die Gelder verteilt. Die Kriterien waren zum Teil veraltet.
In Zukunft kommt alles in einen Topf, den FDG, und es wird demzufolge auch nur noch ein Verteilungsschlüssel angelegt: 82% der Gelder werden nach der „population ajustée“ verteilt; 3% nach der Anzahl der Arbeitsplätze in der Gemeinde; 9% nach einem sozioökonomischen Indikator; 1% nach Anzahl der Sozialwohnungen und 5% nach der „surface ajustée“.
Fusioniert doch
Dazu kommt ein Pauschalbetrag von maximal 300.000 Euro ab einer Einwohnerzahl über 3.000. Laut Text könne dies weiterhin eine Motivation darstellen für Gemeinden unter 3.000 Einwohner, eventuell eine Fusion einzugehen.
Die Gewichtung der Kriterien führt erstens und v.a. zu einer gleichmäßigeren Verteilung der gemeinsamen Gelder – bestehende Ungerechtigkeiten wurden von niemandem mehr in Frage gestellt.
„Gleichmäßiger“ wachsen
Die Ausbalancierung der Kriterien solle zudem dazu führen, dass Gemeinden „gleichmäßiger“ wachsen; d.h. dass sie sich nicht entweder nur auf Bevölkerungswachstum oder ausschließlich auf das Anziehen von wirtschaftlicher Aktivität konzentrieren.
Die Einnahmen bleiben im Wesentlichen die gleichen, plus 90 Millionen Euro, die die Regierung zusätzlich „freigemacht“ hat.
2015 kam in den FCDF rund eine Milliarde Euro: 20% der Autosteuer-Einnahmen, 18% der Lohnsteuereinnahmen, 10% der TVA-Einnahmen sowie ein jährliches Fixum aus dem Budget. Die Gewerbesteuer brachte 2015 insgesamt rund 602 Millionen Euro für den gemeinsamen Topf.
31 „Verlierergemeinden“
Für die sog. „Verlierergemeinden“ – 31 erhalten weniger pro Kopf als bisher, 74 dagegen mehr – wird derweil eine Kompensationsmaßnahme eingeführt, damit diese Kommunen weiter Planungssicherheit haben.
In absoluten Zahlen (Gesamtbetrag) wird eine Gemeinde nie weniger als im Jahr 2015 erhalten. Dieses Geld wird nicht aus dem gemeinsamen Topf genommen, sondern jährlich aus dem Budget.
Doppelte Bedingung
In der „fiche financière“ des Reformvorschlags wird diese Maßnahme für die kommenden Jahre auf folgende Summen geschätzt: 2017 wären es zehn Millionen Euro, dann fünf Millionen (2018), zwei Millionen (2019) und 100.000 Euro (2020).
Die Berechnungen aller Arten sind nicht immer ganz einfach. Ein Beispiel für die Gewerbesteuer ist im Text aufgeführt und illustriert zudem in Zahlen den Solidaritätsgedanken, der hier zum Tragen kommt.
Rechenbeispiel
Würden in einem Jahr 600 Millionen Euro durch die Gewerbesteuer eingenommen und hätte Luxemburg fiktiv 600.000 Einwohner, ergäbe dies durchschnittlich 1.000 Euro pro Kopf. Die Obergrenze der Summe, welche die Gemeinde gleich von der Gewerbesteuer selbst behalten darf, liegt bei 35% des nationalen Durchschnitts. Wären also 350 Euro pro Kopf.
Die zweite Bedingung ist: Die Gemeinde darf auch nicht mehr als 35% der auf ihrem Territorium eingenommenen Steuer selbst behalten. Von beiden Bedingungen wird der kleinste Wert genommen.
Ab in den Topf
Unter der ersten Bedingung dürfte eine Gemeinde mit 2.000 Einwohnern maximal 2.000 mal 350 (nationaler Durchschnitt) = 700.000 Euro gleich selbst behalten.
Werden in dieser Gemeinde zehn Millionen Euro an Gewerbesteuer eingenommen, ergibt Bedingung zwei (35%) einen Betrag von 3,5 Millionen Euro. Der erste Betrag ist kleiner, wird also angewandt. Der Rest (10 Mio. – 700.000), also 9,3 Millionen, fließt in den gemeinsamen Topf.
Würden die Gewerbesteuer-Einnahmen aber nur bei einer Million Euro liegen, würde Bedingung zwei einen Betrag von 350.000 Euro ergeben. Hier würde dann dieser angewandt, die restlichen 650.000 Euro kämen in den gemeinsamen Topf.
De Maart

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