Am 4. August hatte Umweltministerin Carole Dieschbourg bekanntlich eine „mise en demeure“ verfügt. Im Rahmen dieser Verfügung und um das genaue Ausmaß der Verschmutzung festzustellen, seien zwischen dem 5. und 12. September Bohrungen vorgenommen worden.
Nach „ersten Resultaten“, so die Regierungs-Mitteilung, würde die Verschmutzung 40.000 Kubikmeter an Boden auf dem Gelände der Autobahntankstelle betreffen. Die Regierung scheint diesem „Braten“ aber noch nicht ganz zu trauen, denn weiter heißt es: „Zusätzliche Bohrungen wurden verlangt, um detailliertere Resultate zu erhalten.“
40.000 Kubikmeter Boden betroffen … mindestens
Dies passt zum weiteren Text der Mitteilung, denn es geht weiter mit dem Zwischentitel: „Vorgeschlagene Sanierungsmaßnahmen für ungenügend befunden“. Am Freitag fand nämlich eine Sitzung statt mit Staatssekretär Camille Gira, Umweltverwaltung, Wasserwirtschaftsamt, Straßenbauverwaltung und Shell, um eine Zwischenbilanz eben dieser Sanierungsmaßnahmen zu ziehen. Die Schlussfolgerung war also klar aus Sicht der Verantwortlichen, und Shell wurde aufgefordert, schnellstmöglich „umsetzbare und effiziente Konzepte“ vorzuschlagen.
Die Mitteilung hält des Weiteren fest, dass Shell nicht alle Bedingungen des „arrêté d’autorisation du 30 juillet 2015“ erfüllen würde, und dass in dieser Angelegenheit das Prinzip „pollueur payeur“ angewandt werde. D.h. alle Analyse-Kosten müssen von Shell bezahlt werden. Gemäß Konzessionsvertrag müsse der Betreiber außerdem alle späteren Kosten, die aus dem Schadensfall entstehen, übernehmen.
De Maart

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