Der ADR-Abgeordnete wollte unter anderem wissen, wie viele religiöse Gebäude als nationales Monument im Denkmalschutzregister geführt werden, wie viele im „inventaire supplémentaire“ eingetragen sind und wie viele Kirchen und Synagogen seit 2013 noch unter „protection nationale“ gestellt wurden. Für die im Register eingetragenen Gebäude kann bei Renovierungsarbeiten auf eine Finanzierungshilfe des Staates zurückgegriffen werden.
Die komplette Liste
Die vollständige Antwort auf die parlamentarische Frage von Fernand Kartheiser sowie die angehängten Listen der unter Denkmalschutz stehenden religiösen Gebäude finden Sie hier.
Die ältesten Einschreibungen ins Register gehen übrigens auf 1937 (Croix de Justice de Wiltz), 1938 (Kirche in Rindschleiden, drei Kirchen und eine Statue in Vianden) sowie 1939 (Kapellen in Girsterklaus und Longsdorf) zurück. clc
Xavier Bettel legt in seiner 32 Seiten umfassenden Antwort eine ausführliche Liste der Einrichtungen vor, die unter Denkmalschutz stehen. 64 Kirchen(-türme) und Kapellen werden dabei als nationales Monument aufgelistet, 29 weitere werden im Zusatzinventar aufgezählt.
Plus sechs seit 2013
Seit 2013 wurden sechs Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Die „Kräizkapell“ in Grevenmacher und die Kirche in Trintingen wurden demnach ins Register der nationalen Monumente aufgenommen. Im Zusatzinventar werden seit 2013 eine Kapelle in Bruch und eine Kapelle in Lellingen geführt sowie die Kirche aus Niederpallen und das ehemalige Pfarrhaus der Gemeinde Roeser. Zu den religiösen Gebäuden kommen noch 16 unter Denkmalschutz stehende Objekte wie z.B. Orgeln und Statuen hinzu, die sich in einem nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäude befinden.
Auf die Frage hin, ob die Regierung ebenfalls der Meinung sei, dass jedes religiöse Gebäude vom Denkmalschutz profitieren solle, wurde auf eine parlamentarische Frage von Serge Wilmes aus dem vorigen Jahr verwiesen. Dort hieß es in der Antwort, dass laut „Sites et monuments“ fast jedes religiöse Gebäude die Kriterien erfülle, um vom nationalen Denkmalschutz profitieren zu können. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, kann grundsätzlich jeder vor Beginn der Restaurierungsarbeiten beim „Service des sites et monuments nationaux“ eine Anfrage einreichen, um die entsprechenden Zuschüsse zu erhalten.
De Maart

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