Donnerstag30. Oktober 2025

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Fahren ohne Kollektivvertrag

Fahren ohne Kollektivvertrag
(Alain Rischard)

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Der Verband der Luxemburger Busunternehmer wirft den Gewerkschaften OGBL und LCGB Erpressung vor. Die Gewerkschaften hatten am 20. Januar den Kollektivvertrag gekündigt.

„Der Verband der Luxemburger Busunternehmer (FLEAA) nimmt den Schritt der Gewerkschaften zur Kenntnis und appeliert an deren Vernunft und Verantwortung“, heißt es in einem Schreiben des Verbandes.

Für den 2. Februar sei eine weitere Runde beim nationalen Schlichtungsamt anberaumt, schreibt der Verband. Die vorzeitige Kündigung des Kollektivvertrages zeige, dass es den Gewerkschaften nicht um eine einvernehmliche Lösung geht – die Gewerkschaften wollten den Sozialstreit.

Der Streit betrifft die Arbeits- und Pausenzeiten der Busfahrer. Eine europäische Regel sieht (vereinfacht ausgedrückt) vor, dass ein Busfahrer nach 4,5 Stunden hinter dem Steuer eine Pause machen muss. Auf nationaler Ebene sind viele Länder zu dem Schluss gekommen, dass diese 4,5 Stunden im öffentlichen Nahverkehr nicht angebracht und schwer umsetzbar sind. Deshalb gibt es in anderen europäischen Staaten eine „50-Kilometer-Pausenregelung“ welche die Pausen der Busfahrer wie auch immer auf Strecken unter 50 Kilometer regeln.

Außerdem dauern Schichten von Busfahrern nicht, wie bei anderen Arbeitern 8 Stunden sondern länger. Eine Schicht kann so zum Beispiel 10 Stunden dauern und der Busfahrer bekommt ein Gehalt für 8 Stunden – die restlichen Stunden werden als Pausen angesehen. Theoretisch kann von einem Busfahrer eine Schicht von bis zu 14 Stunden verlangt werden.

Reduzierung der Schichtzeit

„Seit geraumer Zeit schon fordern die Gewerkschaften die generelle Reduzierung der Schichtzeit als Gegenleistung für eine definitive Zustimmung zu einer Luxemburger Verordnung in Sachen 50-Kilometer-Pausenregelung im öffentlichen Nahverkehr. Dies widerspricht der ursprünglichen schriftlichen Vereinbarung zwischen FLEAA und den Gewerkschaften aus dem Jahr 2013.“ schreibt der Verband. Die Kündigung des Kollektivvertrages sei ein weiterer Beweis für die Erpressungspolitik der Gewerkschaften.

Romain Daubenfeld, bei der Gewerkschaft OGBL zuständig für Transport, widerspricht dieser Darstellung. Die Angesprochenen Schlichtung habe die 10/8-Regel zum Gegenstand. Demnach sollen Busfahrer auf max. 10-Stunden-Schichten einen Lohn für 8 Stunden erhalten.

Die Gewerkschaften hätten mit dem Verband zusammen 2013 eine Einigung ausgearbeitet. Der zuständige Minister sei damals bereit gewesen zu veranlassen, dass eine solche Einigung, wenn sie im Einvernehmen zwischen Vertretern der Busfahrer und der Busunternehmen entstanden ist, zu einem „Réglement Grand-Ducal“ wird. Am Tag der Unterschrift allerdings hätten die FLEAA sich auf einmal geweigert das Abkommen zu unterzeichnen.

Bei der Schlichtung habe sich die FLEAA geweigert zu verhandeln. Die Begründung dafür sei gewesen, so Daubenfeld, dass die Schlichtungsstelle nicht zuständig sei, solang ein Kollektivvertrag bestehe.

Anders beschreibt die FLEAA den Sachverhalt: „Bereits 2013 forderten FLEAA und Gewerkschaften gemeinsam vom Transportministerium eine nationale Anwendung der EU-Verordnung. Ein beschlussreifer Entwurf einer großherzoglichen Verordnung für die Neuregelnung der Pausen liegt dem Ministerium vor“, so der Verband.

Die FLEAA bleibe aber nach wie vor an einer nationalen Lösug in Sachen Pausenregelung im öffentlichen Nahverkehr interessiert und sei weiterhin zu Kollektivvertragsverhandlungen bereit, schreibt der Verband.