Sonntag9. November 2025

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Aus für Fessenheim unter Bedingungen

Aus für Fessenheim unter Bedingungen
(Patrick Seeger)

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Der Verwaltungsrat des französischen Stromgiganten EDF hat einer Schließung des Atomkraftwerkes Fessenheim unter Bedingungen zugestimmt. Eine sofortige Schließung ist aber ausgeschlossen.

Der Verwaltungsrat des Unternehmens trat am Donnerstag um 14.30 Uhr zusammen. Umweltministerin Ségolène Royal hatte versucht Druck vor allem auf die unabhängigen Mitglieder des Gremiums auszuüben. Ihr Wunsch: Die Mitglieder des Rates sollten einem Dekret zustimmen, das die Schließung des Kernkraftwerkes vorschrieb. Die Mitglieder widersetzten sich diesem Wunsch.

Fessenheim wird zwar geschlossen, aber nur, wenn eine bestimmte Produktionsmenge an Atomstrom gesichert ist. Mit anderen Worten: Der dritte, im Bau befindliche Reaktor im normannischen Flamanville muss an Netz gehen, bevor Fessenheim schließt. Ein sofortiges Ende der elsässischen Reaktoren, die das Elsaß zu 80 Prozent mit Strom versorgen, ist ausgeschlossen.

80 Prozent des Stroms im Elsaß

Umweltministerin Royal verkündete hingegen, dass der Verwaltungsrat des Elektrizitätsgiganten „unwiderruflich“ die Schließung beschlossen hätte. Die Akte Fessenheim ist seit fünf Jahren eine politische. Der scheidende Staatspräsident François Hollande hatte die Schließung angekündigt, weil er zu Beginn seiner Amtszeit interne Kernkraftgegner und vor allem die Grünen mit in sein Boot holen wollte.

Diese Koalition scheiterte, aber das Versprechen blieb und wurde zu einer Wunde, die nicht verheilte. Umweltministerin Royal, die die Aufsicht über die Atomindustrie in Frankreich innehat, versucht seit Monaten, das Versprechen des Staatschefs zu realisieren. Bisher ist es ihr lediglich gelungen, den Verwaltungsrat von den Entschädigungszahlungen zu überzeugen, die die Regierung im Falle einer Schließung zahlen wird.

Da der erste Wahlgang zu den Präsidentschaftswahlen am 23. April stattfindet und Anfang Mai der neue Staatspräsident im zweiten Wahlgang gewählt wird, läuft der französischen Regierung die Zeit davon. Das Ziel der Ministerin war, per Dekret der Anlage die Betriebserlaubnis zu entziehen. Dieses Dekret kann es aber nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates geben.

EDF gehört zu 85 Prozent dem Staat

Im Verwaltungsrat aber entscheiden die unabhängigen Mitglieder. Die sechs Vertreter der Regierung enthalten sich der Stimme wegen eines Interessenkonfliktes. EDF gehört zu 85 Prozent dem französischen Staat. Die Vertreter der Gewerkschaften sind gegen die Schließung. Es kommt auf die Stimmen der Unabhängigen an, die zusammen mit dem Vorsitzenden, der über ein doppeltes Stimmrecht verfügt, die Entscheidung des Verwaltungsrates bestimmen.

Fessenheim spielt innerhalb der französischen Energiepolitik eine entscheidende Rolle. Das Kernkraftwerk kann nur geschlossen werden, wenn die Produktion an Kernkraft Strom durch die Schließung nicht unter 63,2 Gigawatt fällt. Die Schließung von Fessenheim hängt so nicht nur von der Inbetriebnahme des neuen Reaktors Flamanville ab, sondern auch davon, dass alle anderen Reaktoren in der Lage sind, die 63,2 Gigawatt zu produzieren.

Diese Produktionsmenge für die Kernkraft ist in Frankreichs Gesetz zur Transition der Energiewelt festgeschrieben. EDF kann daher den Betrieb von Fessenheim so lange weiterführen, wie die Produktionsmenge gefährdet ist.