Wegen Protestaktion vor Gericht

Wegen Protestaktion vor Gericht
(Jean-Claude Ernst)

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Wegen einer spontanen Protestaktion am Vorabend des Nationalfeiertags 2015 müssen sich vier Jugendliche vor dem Richter verantworten.

Den Jugendlichen wird vorgeworfen, „des objets destinés à l’utilité publique“ beschädigt zu haben. Mit Sprühkreide hatten sie auf die Stufen der Philharmonie gemalt.

Das Graffito wurde vom Künstlerkollektiv Richtung 22 zusammen mit Mitgliedern der „Jonk Lénk“ und der Studentenorganisation UNEL angebracht. Für Montagmorgen war der erste Verhandlungstag angesetzt. Der Prozess wurde allerdings auf den 19. September verlegt, da die Anwältin der Angeklagten nicht ausreichend Zeit hatte, um die ganzen Gerichtsunterlagen zu studieren.