Von Jesus malen zu Welt erklären

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Mit dem Schulfach „Vie et société“ verlieren die Religionslehrer ihre Aufgabe. Arbeitslos werden sie nicht. Sie dürfen den neuen Kurs leiten - müssen sich aber weiterbilden.

Mit dem neuen Werteunterricht „Vie et société“ geht den Religionslehrern in Luxemburg ihre ursprüngliches Aufgabengebiet abhanden. Arbeitslos werden die bisher dem Bistum unterstellten und von diesem entlohnten Katecheten aber nicht. Vielmehr sollen sie umgeschult werden – um ab der Rentrée 2017/2018 eben jenes neue Fach „Vie et société“ unterrichten zu dürfen. Nämlich immer dann, wenn die eigentlichen Grundschullehrer sich von diesem Fach entbinden lassen. Ihr neuer Arbeitgeber wird der Luxemburger Staat. Ein paar Voraussetzungen soll es aber schon geben. Das Unterrichtsministerium hat nun Zahlen und Voraussetzungen öffentlich gemacht.

Insgesamt 142 Religionslehrer haben vergangenes Jahr ihre Unterlagen beim Unterrichtsministerium eingereicht. Sie gliedern sich in zwei Kategorien. 102 Personen verfügen über die nötigen Minimalqualifikationen für den „Fondamental“-Unterricht. Die restlichen 39 können diese Qualifikationen nicht nachweisen. Zur Vorbereitung auf den neuen Kurs „Vie et société“ verlangt daS Unterrichtsministerium unterschiedliche Weiterbildungen. Wer eine Première oder Treizième hat (Gruppe A), wird andere Kurse besuchen müssen als die Personen, die diese Schulreife nicht erreicht haben (Gruppe B).

Theorie und Praxis

Kandidaten der Gruppe A müssen 120 Stunden lang Theorie lernen. Hinzu kommen 30 Praxis-Stunden. Angeboten werden die Kurse im „Institut de formation de l’Education nationale“ (IFEN). Entbindungen von den Kursen bleiben möglich. So etwa für jene, die ein Bachelor-Diplom in Religionspädagogik haben und für jene, die an den Weiterbildungskursen des Unterrichtsministeriums teilgenommen haben. Hinzu kommt die Anerkennung der Dienstjahre. So spart jedes Jahr, in dem als Religionslehrer (in den Zyklen 2 bis 4) gearbeitet wurde, drei Kurs-Stunden ein. Auch von den nun vorgeschriebenen Sprachtests kann man sich gegebenenfalls befreien lassen. Pflicht für alle bleiben aber die Weiterbildungskurse über die Gesetzgebung des Grundschulunterrichts, den Studienplan und Mathematik.

Kandidaten, die die Tests nicht bestehen, können diese im Folgejahr wiederholen. Wer bestanden hat, darf im selben Bezirk unterrichten, in dem er vormals tätig war. Eingestuft werden die erfolgreichen Kandidaten als sogenannte „Chargé d cours de l’Enseignement fondamental“. Das entspricht der Staatskarriere E2. Die bisherigen Dienstjahre werden angerechnet.

Neue Kategorie

Für die 39 Kandidaten der Gruppe B wurde eigens eine neue Kategorie geschaffen, die „Réserve d’auxiliaires éducatifs“. Sie können sich Stellen aussuchen im Grundschulunterricht, in der „Education différenciée“ (der Arbeit mit körperlich oder geistig benachteiligten Kindern), in den Lycées, beim „Service national de la jeunesse“ oder in den staatlichen Kinderhorten. Auch diese Kandidaten müssen 120 Weiterbildungsstunden hinter sich bringen, 90 theoretische und 30 praktische. Die Bezahlung erfolgt nach der Lohntabelle des Erzbistums. Als Kriterium für die Stellenbesetzung gilt die Zahl der bislang geleisteten Dienstjahre.

Für alle Kandidaten gilt, dass ihre Anstellung in neuer Funktion und mit neuem Vertrag ab der Rentrée 2017/2018 möglich ist und sie unbefristete Verträge erhalten. Ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird, können die Kandidaten selber entscheiden. Wer jetzt schon aufgrund seiner Dienstjahre über sogenannte Dispensen verfügt, wird diese beibehalten.