Am Montag um 20.45 Uhr wollte ein Mann eine Bekannte in Luxemburg-Stadt treffen. Als er am Treffpunkt eintraf, war die Frau aber nicht da. Er erhielt eine Textnachricht von ihr, in welcher die Frau angab, von einem Mann mit einer Clownsmaske bedroht und geschlagen worden zu sein. Zudem bat sie um Hilfe. Der Mann verständigte daraufhin die Polizei. Die Beamten rasten zum angeblichen Tatort. Dort sahen sie aber weder das vermeintliche Opfer, noch den angeblichen Täter.
Kurz darauf erhielt der Mann allerdings eine weitere Textnachricht. Darin stand, dass der Angreifer die Frau mit einem Messer verfolgen würde. Mehrere Polizeistreifen beteiligten sich mittlerweile an der Fahndung. Da das vermeintliche Opfer plötzlich nicht mehr telefonisch erreichbar war, beschloss die Polizei seine Wohnung aufzusuchen. Der Hausbesuch brachte dann auch die nötige Aufklärung: Die Frau hatte sich zusammen mit einem Bekannten einen Streich ausgedacht.
Es ist eine Straftat
Da es aber eine Straftat darstellt, eine nicht bestehende Gefahr zu melden, welche das Einschreiten der Polizei erfordert, wurde gegen die Frau Protokoll erstellt.
Laut Gesetz kann solch ein falascher Alarm mit einer Gefängnisstrafe von 8 Tagen bis zu 5 Jahren und/oder mit einer saftigen geahndet werden. Wenn der falsche Alarm gar die Tätigkeit einer öffentlichen Dienststelle, eines öffentlichen oder eines privaten Unternehmens zur Folge hat, so erhöht sich die Mindeststrafe auf 3 Monate Haft.
Phänomen aus den USA
Seit einiger Zeit machen Personen mit Horror-Clownmasken die Straßen unsicher. Am Samstagabend trieb ein Täter in einer Regionalbahn von Saarbrücken nach St. Wendel sein Unwesen. In Neunkirchen stieg der Mann aus und belästigte dann noch eine weitere Zugreisende. Er wurde erwischt.
Das Phänomen von Horror- oder auch Grusel-Clowns, die ahnungslose Passanten erschrecken, war vor einiger Zeit zunächst in den USA aufgetaucht und ist inzwischen nach Europa übergeschwappt.
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