Datenspeicherung ist illegal

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Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.

Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger ohne konkreten Anlass sei ein gravierender Eingriff in die Grundrechte der Bürger, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Dies verletze das Recht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens.

Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder können auf die gesammelten Daten zugreifen. In Luxemburg werden die Daten sechs Monate lang gespeichert. Das Luxemburger Justiministerium wolle das Urtei prüfen und sich im Laufe des Tages dazu äußern, so ein Ministeriumssprecher am Dienstag.

Gespeichert werden Daten, die die Identifizierung des Gesprächspartners oder der besuchten Web-Adressen ermöglichen. Inhalte werden nicht gesichert.

„Keine objektiven Kriterien“

Nach Ansicht der Luxemburger Richter beschränkt die EU-Richtlinie von 2006 das Datensammeln nicht auf das absolut notwendige Maß, weil sie für die Speicherfrist von bis zu zwei Jahren keine objektiven Kriterien festlegt. Alle gespeicherten Daten würden es ermöglichen, äußerst genaue Angaben über das Privatleben von Personen zu liefern, über ihre Alltags-Gewohnheiten, ihre Aufenthaltsorte, ihre Tätigkeiten und ihre sozialen Verbindungen.

Laut EU-Richter schütze die Richtlinie die Bürger nicht ausreichend vor Missbrauch der Daten. Kritisiert wird des Weiteren, dass das Gesetz keine zwingende Verpflichtung vorsieht, die Daten in der EU zu verwahren. Damit sei eine Kontrolle durch eine unabhängige Instanz nicht gewährleistet.

Der Europäische Gerichtshofs schaltete sich ein, nachdem der irische und der österreichische Verfassungsgerichtshof die EU-Richter mit der Angelegenheit befasst hatten. Eine irische Bürgerrechtsorganisation und mehrere Tausend Österreicher hatten gegen die Datenspeicherung geklagt.