Achtung, bissig!

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(Michael Hanschke)

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Am Sonntag griff ein American Staffordshire in Audun-le-Tiche eine Frau an und verletzte sie im Gesicht. Wir gingen der Frage nach, wann solch ein Hund in Luxemburg gehalten werden darf.

Ein Hund ist kein Spielzeug, das sollte jedem klar sein. Noch klarer wird es der Öffentlichkeit meistens, wenn jemand angegriffen und verletzt wurde. In den schlimmsten Fällen können Hunde sogar töten. Wie die Aggressivität eines Hundes entsteht, weiß niemand so richtig. Die Wissenschaft ist sich hier noch nicht schlüssig. Während einige Studien von rassenbedingter Aggressivität ausgehen, wollen andere herausgefunden haben, dass diese nur durch Erziehung entsteht.

Die Listenhunde

– Staffordshire Bull Terrier
– Mastiff
– American Staffordshire Terrier
– Tosa

Nur eines ist sicher: Einige Hunderassen haben eine viel größere Beißkraft als andere und können deswegen um einiges gefährlicher werden. Diese Hunde werden umgangssprachlich als Kampfhunde bezeichnet. Richtiger ist jedoch die Bezeichnung „Listenhund“. Der Name kommt von den Listen, auf denen sie stehen, weil ihre Haltung strenger reglementiert ist. Gesetzlich ist von „potenziell gefährlichen Hunden“ die Rede. Um einen solchen Hund halten zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ausbildung für Hund und Herrchen

Noch vor dem Erwerb eines Hundes, muss beim Ministerium eine Genehmigung beantragt werden. Hier wird kontrolliert, ob der zukünftige Besitzer volljährig ist und ob sein Strafregister leer ist. Bei verschiedenen Vorstrafen kann die Genehmigung vorenthalten werden. Das hängt allerdings von Fall zu Fall ab. Wurde die Genehmigung ausgestellt, darf ein Hund erworben werden.

Damit ist es allerdings nicht getan. Es folgt eine theoretische Ausbildung des Besitzers. Diese dauert insgesamt 12 Stunden und kostet 250 Euro. Diese Ausbildung wird von verschiedenen Tierärzten in Luxemburg angeboten. Dann muss der Hund selber in die Ausbildung. Hier fallen 24 Stunden Training in einer Hundeschule an. Letztere muss eine ministerielle Genehmigung haben, sonst werden die Kurse nicht anerkannt.

Oft vergessene Leinenpflicht

Natürlich gelten auch für die „Listenhunde“ die Gesetze, die für alle Hunde gelten. Oft wird vergessen, dass es verboten ist, ohne Leine mit dem Hund spazieren zu gehen. Wäre der Hunde-Angriff von Audun-le-Tiche in Luxemburg passiert, würde auch gelten: Ein Besitzer muss seinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben. Er darf also nicht einfach so mal zum Nachbarn rüberlaufen können. Hier ist ganz klar der Hundebesitzer im Fehler.

Wie sieht es mit Maulkörben aus? Die sind nicht obligatorisch. Auch nicht für „Listenhunde“. Allerdings kann eine Maulkorbpflicht von der Veterinärbehörde ausgesprochen werden. Hat ein Hund jemanden gebissen oder wurde eine Beschwerde eingereicht, weil jemand sich vom Hund eines Nachbarn bedroht fühlt, sieht sich die Behörde den Hund vor Ort an und fällt ein Urteil.

Konfisziert oder eingeschläfert

Im Falle eines Angriffs wird auch vor Ort, von Fall zu Fall, entschieden, wie vorgegangen wird. In einigen Fällen wird der Hund konfisziert. Falls das Tier nach Einschätzung der Tierärzte wirklich eine Gefahr wegen aggressivem Verhaltens darstellt, kann es auch eingeschläfert werden. Dies gilt allerdings für alle Hunde und nicht nur für „Listenhunde“.

Es gilt also, sich das Zulegen eines Hundes gut zu überlegen. Des Menschen bester Freund kann bei falscher Erziehung und falscher Handhabung auch schnell zu dessen größtem Feind werden.