Voyeurismus beschäftigt die LSAP

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In den letzten Tagen beschäftigte der Fall eines Mannes die Medien, der auf drei Buslinien mit seinem Handy unter die Röcke von Frauen filmte. Laut L’essentiel wurde er in den vergangenen fünf Jahren immer wieder dabei beobachtet. Die Geschichte wurde vor etwa einer Woche wieder aufgerollt, weil einer der betroffenen Frauen eine Anzeige gegen den Mann erstattete. Die Polizei nahm Ermittlungen auf.

Nun wurde allerdings bekannt, dass die Justiz keine Handhabe gegen den Mann hat: Diese Form des Voyeurismus ist nicht strafbar. „Der Sachverhalt stellt keinen unerlaubten Eingriff in die Privatsphäre dar“, erklärte Justizsprecherin Diane Klein den Kollegen der L’essentiel. Das Ganze habe sich im öffentlichen Verkehr zugetragen. Rechtswidrig wäre es aber nur gewesen, wenn der Mann die Frauen in einem „nicht-öffentlichen Raum“ gefilmt hätte. Eine Frau forderte im Interview mit der Zeitung eine Änderung des Gesetzes.

Schwierige Definition

Genau das könnte nun auch passieren. Die LSAP ist auf den Fall aufmerksam geworden. Am Donnerstag stellte Claudia Dall’Agnol, Abgeordnete der Partei, eine parlamentarische Anfrage. Einerseits will sie wissen, wie viele Klagen gegen Voyeurismus bei der Justiz eingehen. Andererseits wirft sie die Frage auf, ob es nicht Zeit wäre, das Strafrecht zu ändern und den Voyeurismus in den Tatbestand aufzunehmen. In Belgien sei das bereits im letzten Jahr durch ein Gesetz geregelt worden.

LSAP-Fraktionschef Alex Bodry wirft in dem Kurznachrichtendienst Twitter die gleiche Frage in den Raum. „Vielleicht sollte der Voyeurismus in Luxemburg strafbar gemacht werden“, schreibt er. Wobei es schwierig sei, die Straftat klar zu definieren.

Auch in Belgien sorgte das für Probleme. Hätten wir ein Gesetz, das dem belgischen ähnlich ist, wäre das Filmen im Bus immer noch keine Straftat. In Belgien müssen vier Bedingungen erfüllt sein, damit der Voyeurismus zum Vergehen wird. Eine davon ist, dass das Opfer nackt ist oder gerade einer expliziten sexuellen Handlung nachgeht. Da beides nicht der Fall war, könne der Täter auch mit einem Gesetz nicht belangt werden.

Leonie
7. September 2017 - 20.52

Muss der kerl aber lange arme haben und einen wendigen rücken!!

Rosch
7. September 2017 - 14.42

Ich hatte vor einigen Monaten bei der Commission de la protection des données angefragt um eine Kamera auf meinem Grundstück zu installieren wie es bei tausenden Banken, Tankstellen, Supermärkten der Fall ist. Man erzählte mir vieles um den heissen Brei herum, das wäre nicht erlaubt und balblabla ! Bis auf einmal der Anrufer zu verstehen gab, es gäbe gar kein Gesetz in Luxemburg und man würde sich bei den Deutschen inspirieren. Wie bitte ? Die Luxemburger sollen sich an deutsche Gesetze halten ? Jetzt schlägt's aber gleich dreizehn !