Causa SchleckBausch spricht Machtwort: Keine Versetzung  „um Ruhe in die Sache zu bringen“

Causa Schleck / Bausch spricht Machtwort: Keine Versetzung  „um Ruhe in die Sache zu bringen“
Armeeminister François Bausch sieht sich als Vermittler in der Causa Schleck. Mit seiner Entscheidung, Schleck auf seinem Posten zu lassen, habe er Ruhe in die Sache bringen wollen. Foto: Editpress/François Aussems

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Minister Bausch hat entschieden: Soldat und Gewerkschafter Christian Schleck behält seinen alten Posten. Er muss nicht rotieren, wie General Duschène es als notwendig darstellte. Die Entscheidung soll ein klarer Beleg für die Wahrung der Gewerkschaftsfreiheit sein. Einige der Abgeordneten, die am Dienstag in der zuständigen Parlamentskommission informiert wurden, sind beruhigt. Andere blieben auf der Strecke. Für Bausch ist die Sache im Interesse der Armee geregelt. Um Ruhe zu schaffen. Nicht sicher ist, ob es dabei bleibt.

Minister Bausch hat eine Entscheidung getroffen. Christian Schleck darf auf seinem Posten im Rekrutierungsbüro der Armee bleiben. Anders als von der Armeespitze angekündigt, unterliegt Schleck also jetzt nicht mehr dem Rotationsprinzip der Armee. Also kein Arbeitsplatzwechsel. Armeeminister François Bausch („déi gréng“) hat so entschieden, „um Ruhe in die Sache zu bringen“.

Ende gut, alles gut? Das hofft zumindest der verantwortliche Minister. Doch einige Fragen bleiben offen, manche Entwicklungsstränge in der Affäre sind nach wie vor nicht klar nachvollziehbar. Da ist zum Beispiel die Wortwahl des Ministers. „Schleck dürfe bleiben.“ Nun ist es so, dass Christian Schleck bereits seit Wochen nicht mehr auf seinem Posten im Rekrutierungsbüro sitzt. Er musste sein Büro räumen. Ein anderer hat seinen Platz eingenommen. Und Schleck hat bereits an Weiterbildungen teilgenommen, im Rahmen des Jobs, den die Armeeführung ihm zugedacht hatte. Außerdem ist mit der „Clearance“ jene Prozedur angelaufen, die seine Vertrauenswürdigkeit in Geheimsachen prüfen und bestätigen soll. Dass er auf seinem Posten bleiben darf, geht als Formulierung zumindest über vieles hinweg, was im Laufe der letzten Monate passiert ist.

Die Sache mit dem Einverständnis

Nicht geklärt ist nach wie vor, ob es denn nun ein gegenseitiges Einverständnis zwischen Armeeführung und dem Betroffenen Christian Schleck gab. Stabschef General Alain Duschène hat das zumindest so in einem Brief an die Minister François Bausch und Henri Kox („déi gréng“) geschrieben. Schleck hat immer bestritten,  mit dem Arbeitsplatzwechsel einverstanden gewesen zu sein. Bis heute ist kein Schriftstück aufgetaucht, um das gegenseitige Einverständnis zu belegen. Es gibt aber ein Dokument, in dem Schleck erklärt, nicht einverstanden zu sein.

Diese Frage stand am Dienstag in der für Sicherheit und Verteidigung zuständigen Parlamentskommission zur Debatte. CSV-Vertreter Léon Gloden und Marc Goergen von den Piraten bemängeln, dass ein solches Dokument nicht vorgelegt wurde.

Da Bausch etwas anderes entschieden habe als das, was der General als fast unumgänglich bezeichnete, nämlich das Rotationsprinzip, stellt sich Gloden zudem die Frage, inwieweit der Armeeminister noch Vertrauen in „seinen“ General hat. Laut Goergen hat der Minister den General „in die Pfanne gehauen“.

Bausch sieht das nicht so. Im Hinblick auf eine geplante Umstrukturierung des Rekrutierungsbüros der Armee habe es jetzt keinen Sinn ergeben, Schleck zu versetzen. Die Frage nach der Reaktion des Generals auf Bauschs Entscheidung beantwortet der Minister wie folgt: „Wenn der Minister eine Entscheidung trifft im Rahmen einer Gesamtreorganisation der Armee, bei der die Rekrutierung ein wichtiger Faktor ist, da denke ich nicht, dass der General das anders sieht.“ In dem Zusammenhang ist zu bemerken, dass General Alain Duschène voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Rente geht.

„Keiner hat gelogen“

„In dieser Sache hat niemand gelogen“, sagt Bausch. Nicht Schleck, der keine Versetzung wollte, und das auch so habe festhalten lassen, als ihm das erste Mal ein anderer Posten vorgeschlagen wurde, und auch nicht der General. Dass dieser in seinem Brief von gegenseitigem Einverständnis schreibt, beziehe sich auf den zweiten Postenvorschlag, so der Minister. Den habe Schleck laut Duschène nicht radikal abgelehnt, sondern zu verstehen gegeben, dass „das ihn eventuell interessieren könnte“. Das, so kann man François Bausch verstehen, habe dem General dann wohl gereicht, um von Einverständnis zu sprechen und zu schreiben. Das Ganze soll allerdings nur mündlich geschehen sein, ein diesbezügliches Schriftstück existiert nicht.

Der in der Öffentlichkeit ausgetragene Konflikt zwischen Armeeführung und Gewerkschaft hat die Abgeordneten scheinbar weniger interessiert. Wichtig war ihnen vor allem die Frage, ob die gewerkschaftliche Freiheit in dieser Sache bedroht ist. In dem Kontext wurde ihnen vom Minister versichert, dass dem nicht so ist. Damit sei in dieser Angelegenheit Klarheit geschaffen, so Dan Biancalana (LSAP).

Auf die Frage, wie Christian Schleck über die jüngste Entwicklung informiert wurde, sagte François Bausch, dass es zwei Mails von General Duschène an Schleck gegeben habe, in denen die Entscheidung mitgeteilt wurde. Nach der ersten am 20. Dezember habe Schleck nachgefragt, ob er die Sache richtig verstehe, dass er seinen Posten im Rekrutierungsbüro behält, was ihm dann in einer zweiten Nachricht bestätigt wurde.

Unruhe kündigt sich an

Gespannt sein darf man nun natürlich darauf, wie die Gewerkschaften die Entwicklung in der Causa Schleck einschätzen. Kehrt nun auch für sie Ruhe ein?

Zumindest die CGFP („Confédération générale de la fonction publique“) hatte kurz vor Weihnachten eine Unterredung mit den Ministern Bausch und Kox. Am kommenden Freitag ist eine weitere. Unseren Informationen zufolge sieht die CGFP als Dachverband der Gewerkschaften aus dem öffentlichen Dienst davon ab, bei der ILO in Genf vorzusprechen, um sich über das Nichteinhalten gewerkschaftlicher Freiheiten in Luxemburg zu beklagen. Die Freiheit wäre bedroht, wenn Schleck aufgrund seiner gewerkschaftlichen Aktivitäten nachteilig behandelt würde, wie das Syndikat SPFP, in dem Polizei- und Armeegewerkschaft vertreten sind, immer in die Waagschale geworfen hat.

Dass Christian Schleck nun seinen Posten behält, kann als Beweis für Gewerkschaftsfreiheit gesehen werden. Das SPFP könnte das anders sehen und Tageblatt-Informationen zufolge unter Umständen alleine in Genf klagen. Die Suppe ist vielleicht also doch noch nicht ausgelöffelt. Unruhe kündigt sich an.

dégouté
9. Januar 2020 - 11.08

dh. et gett een net méi versat winst engem trefftegen grond, positiv oder negativ, ma well de bausch seng "rou well". dat ass di nei politik: gutt haard jeitzen, da kritt ee recht, (och am onrecht) a "rou". sou steet dat awer net am droit du travail, minister bausch!

H. Horst
8. Januar 2020 - 16.18

Der Grundkonflikt ist dieser: Entspricht der Beamtenstatus dem Wesen eines Militärs? Die Gewerkschaft hat sich bei der Ablehnung des Rotationsprinzips ja explizit darauf berufen, dass dies im Beamtenrecht nicht vorgesehen sei. Die Armee u. damit die Militärs brauchen ein eigenes besonderes Statut.

Koob Pierre
8. Januar 2020 - 9.20

verstin och näischt méi, de Mann darf bleiwen, säi Buro as awer geraumt, en aaneren setzt op senger Plaaz, mécht Weiderbildung, et huet kee gelunn…..waat as daat dann elo ??

Origer
7. Januar 2020 - 23.23

Schleck darf weiter bleiben und der General darf weiter lügen. Alles perfekt also.

Getee
7. Januar 2020 - 21.54

Man sollte beide in Rente schicken. Den Ticketknipser und den General. Mit beiden kann man keinen Krieg gewinnen. Nur verlieren !!!