ParlamentAbgeordnete sagen „Glühwein to go“ den Kampf an

Parlament / Abgeordnete sagen „Glühwein to go“ den Kampf an
Das gesellige Glühwein-Trinken auf der Straße soll verboten werden Foto: dpa/Christoph Schmidt

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Die Abgeordneten haben am Samstag etliche Gesetzentwürfe verabschiedet, die die Maßnahmen gegen die Covid-19-Pandemie verlängern. Einer davon sieht einen Mietdeckel bis Juni 2021 vor. Das gesellige Glühwein-Trinken auf der Straße wollen sie verbieten.

Weiterreichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie könnten am Montag entschieden werden. Er habe für Wochenbeginn eine weitere Ministerratssitzung zusammengerufen, so Premierminister Xavier Bettel (DP) am Samstag zu Beginn der letzten Parlamentssitzung dieses Jahres. Er beantwortete eine Dringlichkeitsanfrage der CSV-Fraktionschefin Martine Hansen über einen möglichen neuen Lockdown.

Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) hatte vor einigen Tagen während einer Fernsehsendung auf RTL Lëtzebuerg gesagt, dass ein neuer Shutdown immer wahrscheinlicher werde. Die Regierung sei dabei, mögliche neue Maßnahmen zu analysieren, so Bettel. Der Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen. Falls neue Maßnahmen beschlossen würden, wisse er zu diesem Zeitpunkt noch nicht, welche. Das Parlament hatte erst am Dienstag Änderungen am bestehenden Anti-Covid-Gesetz beschlossen.

Länger als über etliche Gesetzentwürfe diskutierten die Abgeordneten am Samstag über eine von Martine Hansen eingereichte Motion. Darin wird die Regierung aufgefordert, den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum zu verbieten. Hansen hatte darauf hingewiesen, dass sich abends sehr viele Menschen auf Plätzen und Straßen versammeln, um ihren Glühwein zu genießen, ohne Maske und den Sicherheitsabstand zu wahren.

Alkoholkonsum gestiegen

Ein guter Vorschlag, befand Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“). Auch DP-Fraktionschef Gilles Baum und LSAP-Fraktionspräsident Georges Engel sprachen sich dafür aus. Kritischere Töne kamen von Sven Clement („Piratepartei“). Statt des Konsums sollte der Ausschank untersagt werden. Denn wer kontrolliere, was sich im Becher befinde? Das Gesetz sehe zudem bereits Strafen für Personen vor, die den Sicherheitsabstand nicht respektieren und keine Maske tragen – es sollte nur besser umgesetzt werden. Marc Baum („déi Lénk“) zufolge werde derlei Motion das Zusammenfinden von Menschen nicht verhindern können. Sie sollte im Ressortausschuss diskutiert werden. Fernand Kartheiser (ADR) wies darauf hin, nur das Parlament könne über Verbote entscheiden, nicht die Regierung. Seine Partei lehnte die Motion ab.

Josée Lorsché, Fraktionschefin von „déi gréng“, erinnerte daran, dass während der Pandemie der Alkoholkonsum gestiegen sei. Die Menschen würden verstärkt versuchen, mit Alkohol mentalen Problemen entgegenzuwirken. Doch Alkohol reduziere die Aufmerksamkeit und senke die Hemmschwelle. Es sollte ein Verhalten vermieden werden, das für andere gefährlich ist.

Mit der Motion sollte ein klares Zeichen gesetzt werden, dass Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nicht zulässig sei, so Hansen. Allein den Ausschank von Glühwein zu verbieten, reiche nicht, schließlich könne Alkohol im Supermarkt gekauft werden. Die CSV hoffe auf eine entsprechende Anpassung der Anti-Covid-Gesetzgebung. Die Motion wurde mit großer Mehrheit angenommen.

Einstimmig angenommen wurden mehrere im Zusammenhang mit der Pandemie stehende Gesetze, deren Wirkungsdauer verlängert wird. So werden Eheschließungen bis Juli 2021 weiterhin in anderen Gemeinderäumlichkeiten als im Rathaus stattfinden können. Unternehmen werden weiterhin auf staatliche Beihilfen für Forschung und Investitionen zählen können. Verlängert wurden auch Ausnahmeregelungen zum Ablauf des Justizalltags. Bis Ende 2021 werden Einreisebeschränkungen aus einer Reihe von Nicht-EU-Ländern in die Union fortgesetzt. Die einzelnen Länder können jedoch mit einem nationalen Erlass ihre Außengrenzen für Drittstaatler öffnen.

Mietendeckel bis Ende 2021

Verworfen wurde hingegen ein Gesetzesvorschlag von „déi Lénk“, das Gesetz über das befristete Einfrieren der Mieten bis Ende 2021 zu verlängern. Stattdessen sprach sich das Parlament mit großer Mehrheit für einen gleichlautenden Gesetzentwurf der Regierung aus, der einen Mietendeckel bis Ende Juni 2021 vorsieht. David Wagner („déi Lénk“) zufolge reichten sechs Monate keineswegs. Die Maßnahmen gegen Covid-19 sollten insgesamt an die Entwicklung der Lage angepasst werden, begründete Semiray Ahmedova („déi gréng“) als Berichterstatterin das Regierungsprojekt. Nichts verhindere eine Verlängerung des Gesetzes über Juni hinaus. Dem Gesetzesvorschlag von „déi Lénk“ stimmten lediglich die zwei Piraten-Abgeordneten zu.

Ein neues Gesetz erleichtert es Interessierten, Name und Vorname zu ändern. Neu ist, dass auch Minderjährige ab 12 Jahren eine Namensänderung beim Jugendrichter beantragen können, auch gegen den Willen der Eltern. Die Prozedur ist gratis. Auch in der Vergangenheit konnte eine Namensänderung beantragt werden, nur musste der Betroffene dabei eine langwierige und schwerfällige Prozedur angehen. So musste der Ministerrat der Namensänderung einwilligen und der Großherzog zustimmen. Auch hatten Drittpersonen ein Einspruchsrecht.

Ob das Parlament noch vor Neujahr zu einer weiteren Sitzung zusammenkommt, wird von möglichen Regierungsentscheidungen über zusätzliche Anti-Covid-Maßnahmen abhängen.

HTK
21. Dezember 2020 - 11.08

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