Seit dem 1. Juli gilt die neue Kennzeichnungspflicht für Rinder

Seit dem 1. Juli gilt die neue Kennzeichnungspflicht für Rinder

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Seit Beginn des Monats müssen Bauern neugeborene Kälber mit einer zusätzlichen Ohrmarke kennzeichnen.

Die Aufgabe des „Sanitel“-Systems ist die Registrierung und Datenspeicherung von Haltern und ihren verschiedenen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen). Seit dem 1. Juli passt sich das Großherzogtum einer neuen europäischen Regelung an, die sich mit der Kennzeichnung von Rindern befasst. Neugeborene Kälber müssen inzwischen zwei Ohrmarken tragen. Diese weitere Ohrmarke enthält einen Mikrochip, der zur elektronischen Identifikation des Tieres dient. Mittels eines Lesegeräts kann die Sanitel-Nummer jederzeit abgerufen und zurückverfolgt werden.

Die CSV-Abgeordneten Martine Hansen und Marco Schank bemängeln, dass die Bauern über diese Neuregelung nicht ausdrücklich in Kenntnis gesetzt worden seien. In einer parlamentarischen Anfrage wollen die Oppositionspolitiker wissen, was im Falle einer Überprüfung mit den Bauern passiert, wenn diese nicht konform ausgestattet sind.
Landwirtschaftsminister Fernand Etgen versichert, dass die Bauern bis Ende 2018 Zeit haben, die neue Anordnung umzusetzen.

GuyT
27. Juli 2018 - 1.32

Das wird aber lustig wenn jetzt jedes Rindvieh (Kallef) mit einer Ohrmarke gerumläuft.

J.C. KEMP
20. Juli 2018 - 19.53

Nicht konforme Bauern (und Politker) erhalten eine Ohrmarke, resp. eine Eselsmütze.

ronald
20. Juli 2018 - 17.47

..“Kennzeichnungspflicht für Rinder“.‘ .. Et gëtt héich Zeit dass esou Programmer och fir d‘EU-Lokalpolitiker ëmgesat ginn !

Wat wellt dir?
20. Juli 2018 - 14.25

Was diese CSV Leute sich alles einfallen lassen um Aufmerksamkeit zu erlangen. Wann bekommen die endlich Ohrmarken damit keiner mehr auf sie reinfällt?