Parlament schließt Gesetzeslücke

Voyeurismus ist nun verboten

Es kommt nicht allzu oft vor, dass ein Gesetzesvorschlag der Opposition es durchs Parlament schafft. Am Dienstag war es wieder so weit: Der von Gilles Roth (CSV) vorgestellte Text zum Verbot von Voyeurismus und heimlichem Filmen von Intimpartien oder Unterwäsche wurde einstimmig angenommen.  

CSV-Abgeordneter Gilles Roth (r.) hat den Gesetzesvorschlag im Parlament vorgestellt

CSV-Abgeordneter Gilles Roth (r.) hat den Gesetzesvorschlag im Parlament vorgestellt Foto: Editpress/Julien Garroy

Das Delikt des „Upskirting“ wurde vom Parlament in das Strafrecht aufgenommen. Wer künftig etwa einer Frau heimlich unter den Rock filmt oder Aufnahmen in Umkleidekabinen macht, dem droht eine Strafe von bis zu 30.000 Euro und eine Haftstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren. Verschärfend wird die Verbreitung der Aufnahmen auf sozialen Medien, das Filmen von Minderjährigen und „Upskirting“ im öffentlichen Verkehr angesehen.

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