Parlament schließt GesetzeslückeVoyeurismus ist nun verboten

Parlament schließt Gesetzeslücke / Voyeurismus ist nun verboten
CSV-Abgeordneter Gilles Roth (r.) hat den Gesetzesvorschlag im Parlament vorgestellt Foto: Editpress/Julien Garroy

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Es kommt nicht allzu oft vor, dass ein Gesetzesvorschlag der Opposition es durchs Parlament schafft. Am Dienstag war es wieder so weit: Der von Gilles Roth (CSV) vorgestellte Text zum Verbot von Voyeurismus und heimlichem Filmen von Intimpartien oder Unterwäsche wurde einstimmig angenommen.  

Das Delikt des „Upskirting“ wurde vom Parlament in das Strafrecht aufgenommen. Wer künftig etwa einer Frau heimlich unter den Rock filmt oder Aufnahmen in Umkleidekabinen macht, dem droht eine Strafe von bis zu 30.000 Euro und eine Haftstrafe von zwei Monaten bis zu zwei Jahren. Verschärfend wird die Verbreitung der Aufnahmen auf sozialen Medien, das Filmen von Minderjährigen und „Upskirting“ im öffentlichen Verkehr angesehen.

Redner aller Parteien begrüßten, dass die Gesetzeslücke nun geschlossen wird; der Text wurde ohne Gegenstimme angenommen. 

Vor diesem Punkt konnte Wirtschaftsminister Franz Fayot (LSAP) im Rahmen einer Fragestunde an die Regierung auf eine entsprechende Frage von Marc Baum („déi Lénk“) mitteilen, dass Liberty Steel ihm versichert habe, dass die wirtschaftlichen Probleme der Besitzergruppe GreenSteel keine Auswirkungen auf das Düdelinger Werk haben werden. Liberty Steel habe ihm versichert, weiter in den Standort Luxemburg investieren zu wollen und administrative Abteilungen im Land anzusiedeln.

Keine Zunahme von Jugendgewalt

Auf eine erweiterte Frage von Léon Gloden (CSV) zu aktuellen Fällen von Jugendgewalt versicherten sowohl  Polizeiminister Henri Kox („déi gréng“) als auch Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“), dass keine Zunahme solcher Fälle von jugendlicher Gewalt festgestellt werden konnte. Die aktuellen Fälle behandelten die Regierungsvertreter nicht, da die Untersuchungen der Justiz noch laufen. Es gebe auch keine organisierten Banden; allerdings würden sich Freundeskreise treffen und schon mal Schlägereien anzetteln. Während der letzten zehn Jahre habe es nur eine Verurteilung eines Minderjährigen wegen Totschlags gegeben; das Problem sei demnach übersichtlich.

Auf Initiative von „déi Lénk“ beschäftigten sich die Parlamentarier anschließend mit Notwohnungen, die dann zur Verfügung gestellt werden, wenn Personen etwa nach einem Feuer oder anderen Ereignissen, die ihre Bleibe unbewohnbar machen, untergebracht werden müssen. David Wagner, der für die Linke zum Thema sprach, verwies aber auch auf Fälle von Menschen, die keine Wohnung finden und dringend eine brauchen.

Luxemburg sei kein Schlaraffenland, so Wagner, vor allem nicht für sozial Benachteiligte. Notwohnungen gebe es fast keine, obwohl diese dringend gebraucht würden.

Er verwies auf einen Fall, bei dem ein Antragsteller keine soziale Unterstützung erhielt, da er noch Schulden beim Sozialamt hatte. Wie es bei solcher Vorgehensweise möglich sei, aus der Armut herauszukommen, fragte der Politiker, der weiter eine Motion einreichte, die eine Verlängerung des Kündigungsschutzes von Mietern bis Ende des Jahres verlangte. Die Motion wurde von der Mehrheit abgelehnt.

100 Prozent der Kosten vom Staat

Marc Wies (CSV) bezeichnete die aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt als dramatisch und qualifizierte das Vorgehen der Regierung in diesem Kontext als ungeeignet, die Situation zu verbessern. Er regte an, dass der Staat den Gemeinden künftig die ganzen Kosten bei der Einrichtung von Notwohnungen rückerstatten solle, statt aktuell 75 Prozent.

Max Hahn (DP) verwies auf die Möglichkeit, im Notfall Hotelzimmer zur Verfügung zu stellen, und warf die Frage nach dem gesetzlichen Rahmen, den Kriterien und einer eventuellen Verpflichtung der Kommunen zur Vergabe von Notwohnungen auf.

Mars Di Bartolomeo (LSAP) regte an, das „Observatoire du logement“ solle sich mit den Kündigungen von Mietwohnungen beschäftigen, um so Daten hierzu zu erhalten. Er verwies weiter auf die Verfassungsreform: Wohnen soll in dem neuen Text als Staatsziel definiert werden. 

Dies bringe nicht viel, so Fernand Kartheiser (ADR), wenn der Mangel an Wohnungen nicht behoben würde, zu wenige Sozialwohnungen zur Verfügung stünden und immer noch „Cafészëmmeren“ vermietet würden. 

Marc Goergen (Piraten) machte auf die Schwierigkeit aufmerksam, Notwohnungen bereitzuhalten, also leer stehen zu lassen, wenn Wohnungen akut fehlen. 

Wohnungsbauminister Henri Kox und Familienministerin Corinne Cahen erklärten sich bereit, den Gemeinden bei der Schaffung von Notwohnungen entgegenzukommen und gingen auf die zahlreichen Initiativen zur Wohnungsvermittlung an Bedürftige ein. Innerhalb von zehn Jahren habe sich die Zahl der so untergebrachten Menschen vervierfacht.  

Das Parlament wird diese Woche erneut über Corona-Maßnahmen abstimmen und daneben u.a. über Klima und Verhaltensstörungen bei Jugendlichen debattieren. 

Jean Lichtfous
10. März 2021 - 13.53

@ Roberto: Sou einfach ass et net. Hei kënnt Dir Iech zum "droit à l'image" hei zu Lëtzebuerg schlau machen. MbG. https://cnpd.public.lu/fr/dossiers-thematiques/droit-image.html

Roberto
10. März 2021 - 12.38

Gottseidank däerfe mer alles aneschtes an der Ëffentlechkeet filmen.