Corona-HilfenOGBL befürwortet geplantes Ersatzgehalt für Selbstständige – und kritisiert Position der UEL

Corona-Hilfen / OGBL befürwortet geplantes Ersatzgehalt für Selbstständige – und kritisiert Position der UEL
 Symbolfoto: Editpress/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Luxemburgs Arbeitsminister Dan Kersch hatte am Donnerstag bekannt gegeben, dass Selbstständige im Großherzogtum ab März ein Ersatzgehalt gezahlt bekommen sollen. Die „Union des entreprises luxembourgeoises“ zeigte sich daraufhin überrascht – denn es habe bisher keine Einigung darüber gegeben, wo genau das Geld dafür herkommen soll. Nun hat der OGBL sich dazu geäußert.

Es klingt nach guten Neuigkeiten für die Selbstständigen in Luxemburg – ein Ersatzgehalt, das etwa 80 Prozent ihres normalen Lohns entspricht, ist laut Arbeitsminister Dan Kersch ab März angedacht. Das solle für diejenigen gelten, die ihr Geschäft aufgrund der Corona-Maßnahmen schließen mussten – das Gehalt dürfe dabei nicht unter dem Mindestlohn und nicht über dem 2,5-fachen Mindestlohn liegen. So weit, so gut – hinter dem Thema versteckt sich allerdings eine Diskussion zwischen verschiedenen Beteiligten. Der Arbeitsminister habe nämlich die Pläne einfach verkündet, ohne sich vorher abschließend mit der „Union des entreprises luxembourgeoises“ (UEL) darüber zu einigen, wo genau das Geld für die Gehälter herkommen soll – das sagt UEL-Präsident Michael Reckinger.

Der „Onofhängege Gewerkschaftsbond Lëtzebuerg“ (OGBL) hat sich mittlerweile am Freitagnachmittag in einer Pressemitteilung ebenfalls zu dem Thema geäußert und das Vorhaben des Arbeitsministers begrüßt. Die Position der UEL zu dem Ersatzgehalt kritisiere der OGBL dagegen laut dem Presseschreiben scharf.

Die Diskussion zwischen dem Luxemburger Arbeitsminister und der UEL drehte sich nämlich um Folgendes: Kersch hatte vorgeschlagen, das Ersatzgehalt aus den Beiträgen zu nehmen, die die Unternehmen einzahlen, damit bei einem Krankheitsfall im Unternehmen 80 Prozent des Lohns übernommen werden und die Firma mit dem Tragen der 20 Prozent des ausfallenden Lohns nicht zu stark belastet ist. Dabei gehe es auch um die Solidarität unter den Unternehmen, von denen einige zum Beispiel gar nicht hatten schließen müssen oder teilweise sogar seit der Krise mehr verdienen würden als vorher, so der Arbeitsminister.

Beschäftigungsfonds laut OGBL stark belastet

Die UEL wolle die Gehälter laut Präsident Reckinger allerdings lieber aus dem Beschäftigungsfonds zahlen – daher kommen zum Beispiel auch die Zahlungen im Falle einer Arbeitslosigkeit. Über einen komplett neuen Fonds, mit dem sich die Unternehmen in solchen Fällen gegenseitig finanziell unterstützen könnten, wie es auch Kersch schon einmal während Gesprächen mit der UEL vorgeschlagen habe, könne man „post-Covid“ reden, sagte Reckinger am Donnerstag gegenüber dem Tageblatt. Allerdings sei es zu kurzfristig, einen solchen Fonds jetzt erst einmal gründen zu wollen, wenn schnelle Hilfe benötigt sei.

Die Gewerkschaft sagt: „Die OGBL möchte darauf hinweisen, dass der Beschäftigungsfonds nicht dazu gedacht ist, den Einkommensverlust von Selbstständigen auszugleichen, sondern Maßnahmen zur Erhaltung der Beschäftigung zu finanzieren.“ Deshalb prangere sie die Position der UEL an, das Geld aus dem Beschäftigungsfonds auszahlen zu wollen. „In den Augen des OGBL wäre es daher völlig inakzeptabel, wenn die neue Maßnahme zulasten des Beschäftigungsfonds ginge, da dieser bereits durch die verschiedenen Maßnahmen, die infolge der Covid-19-Pandemie eingeführt werden mussten, stark belastet ist“, heißt es in der Pressemitteilung.