Uhren-Prozess Verteidigung bestreitet Vorwürfe: Uhrenkäufe seien völlig legitim und ordentlich belegt erfolgt

Uhren-Prozess  / Verteidigung bestreitet Vorwürfe: Uhrenkäufe seien völlig legitim und ordentlich belegt erfolgt
Unternehmer Flavio Becca: Schuldig oder nicht schuldig? Am 4. März ergeht das Urteil. Sechs Tage lang hat die Hauptverhandlung im Prozess um ein Uhrengeschäft gedauert. Foto: Editpress/Hervé Montaigu

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Am Donnerstag ging die Verhandlungsphase im Uhren-Prozess zu Ende. Am 4. März wird das Urteil gesprochen. Nach sechs Prozesstagen sieht der Staatsanwalt die Schuld des Unternehmers Flavio Becca als erwiesen an. Für Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche fordert er Haft- und Geldstrafe. Die Vorwürfe seien haltlos, sagt die Verteidigung und plädiert auf Freispruch.

8.25 Uhr, „Cité judiciaire“: Flavio Becca und seine Begleiter steigen aus einem schwarzen Audi Q8. Sie bleiben nicht im Regen stehen, sondern hasten ins Gerichtsgebäude.

9.06 Uhr: Eröffnung der Sitzung. Der junge Mann in Handschellen, der ebenfalls im Saal anwesend ist und von drei Polizisten bewacht wird, hat nichts mit dem Becca-Prozess zu tun. Ihm wird nur sein Urteil mitgeteilt, dann wird er abgeführt.

9.12 Uhr: Hervé Temime, Flavio Beccas französischer Star-Strafverteidiger, tritt flink ans Rednerpult. Mindestens genauso flink legt er los. Er reagiert auf die Ausführungen des Staatsanwalts am Mittwoch. Unter anderem befremdlich nennt er die Art und Weise, wie der Luxemburger Unternehmer und die ihm zu Last gelegten Vorwürfe dort dargestellt wurden. Becca habe sich jedenfalls nicht darin wiedererkannt, so Maître Temime, der einen ähnlichen Eindruck der Schilderungen gehabt haben muss, wie man aus seinen Erklärungen schlussfolgern kann.

„Démesurée“ und von großer Strenge geprägt nennt er die vom Staatsanwalt geforderte Strafe: 42 Monate Haft mit möglicher Bewährung, eine Geldstrafe von 250.000 Euro und die Beschlagnahmung von rund 300 Luxusuhren. Wegen des Kaufs von insgesamt fast 900 solcher Uhren über Firmenkonten in den Jahren 2004 bis 2011 muss Flavio Becca sich derzeit ja vor Gericht verantworten.

Dass sich der Unternehmer eine Sammlung nobler Uhren aufgebaut habe, um damit auf eine hohe Wertsteigerung im Interesse der Firma zu spekulieren, glaubt der Staatsanwalt nicht. Er wittert dunkle Machenschaften, auch weil ein Uhrenkauf nichts mit den eigentlichen Geschäftszielen des Unternehmens zu tun habe. Becca sei wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche schuldig zu sprechen.

Kein strafbares Vergehen

Hervé Temime verhehlt sein Erstaunen ob einer solchen Forderung nicht. Die Strafe sei nämlich nicht nur komplett überzogen, sondern gar nicht angebracht, weil es kein strafbares Vergehen gebe. Niemand sei geschädigt worden, weder Firmen- noch Geschäftspartner, wo sei denn da die Veruntreuung von Firmengeldern, so Temime. Die Einzigen, die unter Umständen ein Risiko eingegangen seien, seien Flavio Becca und sein Vater. Geldwäsche sei auch nicht im Spiel, alle Käufe und Transaktionen seien in den Büchern der betreffenden Firmen nachzuvollziehen. Dann erwähnt Maître Temime nochmals, dass der erste Uhrenkauf 2004 gewesen sei, vor 17 Jahren, also vor langer Zeit.

Becca habe einzig und allein das Wohl der Firma im Blick gehabt, die an ihn gerichteten Beschuldigungen seien nicht haltbar oder nicht strafbar, so der Anwalt aus Frankreich abschließend. Gleiches sagte Temime über den Nebenkläger, der wegen Rufschädigung Schadenersatz fordert. Kein Vergehen, kein Schuldiger, keine Verurteilung – so könnte die Zusammenfassung lauten.

Flavio Becca zeigt am Donnerstag wie auch bereits die vorherigen Tage keine Spur von Nervosität. Ob er etwas hinzufügen wolle, fragt der Richter am Ende der Ausführungen von Me Temime. „Nein“, antwortet Flavio Becca ruhig.

10.15 Uhr: Der Richter setzt die Urteilsverkündung auf den 4. März fest. Dann sind Sitzung und Prozess vorbei.

churchill
23. Januar 2021 - 9.19

esou propper wei desen Här sech get,ass hien net.Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht. een "normalen Bierger" den e Brout klaut,muss mat dem schlemmsten rechnen.Esou "Décker" wei den hai brengen et ferdeg,ouni eng Schreips durch den Prozess ze kommen.

de spëtzbouf
22. Januar 2021 - 13.11

Welche Uhren hat denn dieser Herr gekauft? Doch nicht etwa Schwarzwälder Kuckucksuhren, die er aus dem Urlaub von dort als Erinnerungstücke mitgebracht hat? Und dann hat er, grosszügig wie er nun einmal ist, einige davon an Bekannte und Freunde verschenkt. Und dafür wird ihm jetzt der Prozess gemacht?