Prozess Gerson Rodrigues18-monatige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Beamtenbeleidigung

Prozess Gerson Rodrigues / 18-monatige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Beamtenbeleidigung
In erster Instanz wurde Gerson Rodrigues zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt Foto: Editpress/Jeff Lahr

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Wegen Körperverletzung in mehreren Fällen und Beamtenbeleidigung ist Fußballnationalspieler Gerson Rodrigues am Mittwoch vor Gericht in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt worden.

Auf dem Fußballfeld sind Gerson Rodrigues’ Mimik und Gestik stets sehr aussagekräftig. Vor Gericht war nichts davon zu sehen. Ganz einfach, weil Gerson Rodrigues nicht anwesend war. Nicht während der Sitzungstage und auch nicht am Mittwochnachmittag bei der Urteilsverkündung. Dem Luxemburger Fußballnationalspieler wurden Körperverletzung in drei Fällen und Beamtenbeleidigung vorgeworfen. Zu den Vorwürfen hat er sich selber nie geäußert, sondern ließ sich von einem Anwalt vertreten.

Wegen dieser Anschuldigungen ist Rodrigues nun in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 1.500 Euro und der Zahlung von Schadensersatz an die verschiedenen Betroffenen verurteilt worden.

Die Straftaten, die Rodrigues vorgeworfen werden, sollen sich zwischen 2019 und Ende 2022 zugetragen haben, stets in oder nahe bekannter Nachtclubs der Hauptstadt oder dort begonnen haben. 

Zum einen soll er 2019 einen Mann per Faustschlag derart im Gesicht verletzt haben, dass dieser über Monate arbeitsunfähig war und mehrmals operiert werden musste. Einem anderen Mann habe er 2022 einen Zahn ausgeschlagen. Bei letzterem habe sich Rodrigues am nächsten Tag allerdings entschuldigt und ihm eine Entschädigung gezahlt.

Beim dritten Vorwurf geht es um einen angeblichen Streit im November 2022 zwischen Gerson Rodrigues und seiner Ex-Freundin, einer Influencerin und ehemaligen Miss Luxemburg. Nach dem Besuch eines bekannten Clubs in der Stadt soll es in der Wohnung der Frau zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Rodrigues habe sie geschlagen, sagt die Frau. Dieser bestreitet die Anschuldigung. Was er hingegen nicht bestreitet, ist, dass er die beiden wegen des Streits herbeigerufenen Polizisten beleidigt habe. Er habe sich deshalb auch entschuldigt, so der Anwalt des Fußballspielers.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten für den Fußballspieler gefordert, etwas weniger, als nun gesprochen wurde, sowie eine Therapie, um seine Aggressivität in den Griff zu bekommen. Rodrigues’ Anwalt hatte den Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Er hatte in seinem Plädoyer erhebliche Zweifel an den Aussagen der Betroffenen und der Zeugen geäußert, vor allem im Fall der Ex-Freundin und der Geschehnisse in deren Wohnung. Das sei alles dermaßen verworren, dass daraus keine belastenden Schlüsse gezogen werden könnten, so der Anwalt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.