Zusätzliche 1,5% zur Indextranche?

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Die Arbeitnehmerkammer fordert zusätzlich zu der für Januar 2017 erwarteten Indextranche von 2,5% eine weitere Ausgleichstranche von 1,5 Prozent, um den bisherigen Rückstand auf die Preisentwicklung endlich wettzumachen.

Die letzte Indextranche, also die automatische Anpassung um 2,5 Prozent der Löhne an die Preisentwicklung, wurde im Oktober 2013 ausgezahlt, obwohl sie bereits seit Februar 2013 fällig gewesen wäre.

Wenn jetzt im Januar 2017 eine neue Indextranche erfolgen soll, so ist dies, wie die Arbeitnehmerkammer in ihrer letzten „Econews“ festhält, die längste Zeitspanne zwischen zwei Auszahlungen, seit die automatische Lohnanpassung an die Preisentwicklung im Jahre 1975 eingeführt wurde.

Rückwirkend

Wobei die 2,5%, die bei einer Tranche anfallen sich immer auf die bereits erfolgte Steigerung der Preise durch die Unternehmen bezieht, will heißen, die Löhne werden nachträglich der Preisentwicklung angepasst. Es gehe also darum einen Rückstand aufzunehmen, wie die CSL unterstreicht.

Der um so größer sei, als es neben dieser Entwicklung auch seit 1981 zahlreiche Manipulierungen des Index gegeben habe.

All dies bewirke, dass der augenblickliche Indexpunktwert heute einen Rückstand von 4,5 Prozent auf die Indexserie seit 1948 aufzeigt. Hinzu kommen, so die CSL, 0,6% Rückstand durch die Manipulation des Warenkorbs. Macht insgesamt einen Rückstand von 5,1%, der nie ausgeglichen wurde.

Kaufkraft

Auch seit Oktober 2013 habe die Kaufkraft stark gelitten. So rechnet die CSL vor, dass ein Mindestlohnbezieher seit 2013 1.269 Euro an Kaufkraft eingebüßt hat. Bei einem durchschnittlichen Lohnbezieher seien es 3.124 Euro. Eine zusätzliche Ausgleichstranche von 1,5 % könnte ein wenig Abhilfe schaffen.

Wäre eine solche 2013 z.B. gezahlt worden, läge der Kaufkraftverlust für einen Mindestlohnbezieher heute nur bei 163 Euro und beim Durchschnittslohn nur bei 284 Euro.

Details in unserer morgigen print-Ausgabe