Das Popkulturmagazin „Spex“ gilt als links und vertritt immer wieder feministische Positionen. Umso grösser die Überraschung, dass die neuste Ausgabe der Nerd-Bibel laut der „Spex“-Redaktion in Luxemburg nicht ausgeliefert werden darf – offenbar wegen jugendschutzrechtlicher Bedenken des Zeitschriftenvertrieb Valora.
Laut einer Mitteilung der „Spex“-Redaktion war der Auslöser für die Nichtauslieferung in Luxemburg „zwei Fotos aus der Titelstrecke zum Thema Pornografie, die offenbar als pornografisch eingestuft wurden“. Seltsam: Die Bilder stammen aus einer Bilder-Session der Fotografin Heji Shin für das Aufklärungsbuch „Make Love“. Dieses ist in Deutschland empfohlen für Jugendliche ab 14 Jahren frei erhältlich. Bilder von dem selben Fotoshooting wurden auch im „Spiegel“ veröffentlicht – und nicht beanstandet. Laut „Spex“ wurden die Bilder schon damals rechtlich geprüft – zumindest für Deutschland.
Zensur in Luxemburg
Die „Spex“-Redaktion wurde vom Verkaufsverbot überrascht: „Nach juristisch gültiger Definition erfüllen die vorliegenden Fotos von Heji Shin kein einziges zwingendes Kriterium der Pornografie. Sie zielen nicht auf eine Aufstachelung des Geschlechtstriebes ab, sondern dienen der Aufklärung und der Dokumentation eines gesellschaftlichen Phänomens. Gerade in einer Gesamtschau mit dem redaktionellen Zusammenhang sind die vorliegenden Fotos als künstlerische Arbeiten zu werten, die hier einer Illustration der in den Texten aufgeworfenen Themenfelder dienen, ohne dabei zum Ziel zu haben, den Leser respektive Betrachter in irgendeiner Weise sexuell zu stimulieren. Die gezeigten Männer und Frauen werden keineswegs zu Sexualobjekten degradiert.“
Valora-Luxemburg war am Freitagnachmittag nicht erreichbar. Valora-Schweiz begründet wie folgt: „Die Zeitschrift ‚Spex‘ ist als Jugendmagazin eingestuft. Im Unterschied dazu gilt das Magazin ‚Spiegel‘ als politisches Magazin und hat eine andere Zielgruppe als die Zeitschrift ‚Spex‘ „, so Stefania Misteli von Valora auf Anfrage von 20 Minuten. Valora beruft sich dabei auf einen Artikel im schweizer Strafgesetzbuch, welcher es verbietet, pornographische Schriften und Bilder Jugendlichen unter 16 Jahren anzubieten, zugänglich zu machen, zu zeigen und zu überlassen.
De Maart

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