Die französischen Lokführer wollen wegen Sicherheitsbedenken nicht mehr durch Luxemburg fahren. Die SNCF steckt nicht dahinter. Es ist die Gewerkschaft CFDT. Beide Länder wollen die Spannungen lösen.
16.02.2017. Die eingedrückte Fahrerkanzel des CFL-Personenzuges. Darin wurde der tote Lokführer gefunden. (Isabella Finzi)
Die Güterlock hatte sich fast durch den gesamten ersten CFL-Waggon gedrückt. (Isabella Finzi)
Schweres Zugunglück am Dienstagmorgen (14.02.2017) bei Bettemburg. Ein Personenzug und ein Güterzug kollidieren. Ein Lokführer aus Luxemburg stibt, zwei weitere Menschen werden zum Teil schwer verletzt. (Jean-Claude Ernst)
Luftaufnahmen zeigen das Ausmaß des Unglücks (Jean-Claude Ernst )
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Jean-Claude Ernst)
(Isabella Finzi)
(Jean-Claude Ernst)
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(Jean-Claude Ernst)
(Phillipe Hammelmann)
(Ifinzi)
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Es sind schreckliche Bilder von der Unglücksstelle. (Phillipe Hammelmann)
(Ifinzi)
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(Isabella Finzi)
(Ifinzi)
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(Phillipe Hammelmann )
(Phillipe Hammelmann )
Inzwischen wurde eine Schienenersatzverkehr eingerichtet. Bis Mittwochabend (15.02.2017) fährt kein Zug auf der Strecke Bettemburg - Thionville. (Armand Flohr)
(Phillipe Hammelmann)
(Phillipe Hammelmann )
(Police)
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(Isabella Finzi)
(Ifinzi)
(Police)
(Facebook)
(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
(Phillipe Hammelmann)
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(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
(Isabella Finzi)
Nach dem Zugunglück vom 14. Februar, bei dem eine Person zu Tode kam und zwei weitere zum Teil schwer verletzt wurden, haben französische Lokführer nun entschieden nicht mehr auf dem Luxemburgischen Schienennetz fahren zu wollen.
Laut der Pressestelle der CFL sei dies aber keine Maßnahme der französischen Gesellschaft SNCF. „Wir wollen nun abwarten bis wir genau wissen wann die Reperaturarbeiten auf dem Teilstück, wo das Unglück passierte abgeschlossen sind“, sagt CFL-Pressesprecher Mike van Kauvenbergh.
Auf Entspannungs-Kurs
Laut dem Landesverband hat die CFDT ihre Mitglieder dazu aufgerufen. Sie berufen sich dabei auf das Gesetz „droit au retrait pour des raisons de sécurité“. Dieses Gesetz besagt, dass eine Person das Recht hat, sich nicht zu ihrem Arbeitsplatz zu begeben, wenn sie der Meinung ist, die Sicherheit wäre dort nicht gewährleistet.
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Gewerkschaft cgt Lorraine und dem Landesverband wird sich nicht zu den Ursachen des Unfalls geäußert. Die Ermittlungen sollen nun ordnungsgemäß geführt werden. Darüber hinaus betonen die beiden Gewerkschaften, dass sie auf eine weitere gute Zusammenarbeit der französischen und der Luxemburgischen Bahn hoffen.
Auch wollen FNCTTFEL und cgt Lorraine, dass weiterhin Transparenz in der Akte des Unfalls herrscht, und das die genaue Ursache aufgeklärt werden kann um weiterhin die Sicherheit auf dem Schienennetz zu garantieren.
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