Sonntag19. Oktober 2025

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„Widersprüchlich und diskriminierend“

„Widersprüchlich und diskriminierend“
(dpa)

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Die Menschrechtskommission fordert die Regierung auf, bei ihrem Gesetzentwurf zur Reform der Abtreibungsregelung nachzubessern.

In ihrem Gutachten beklagt die CCDH („Commission consultative des droits de l’homme“) zahlreiche Unzulänglichkeiten. Teilweise widersprüchlich, punktuell diskriminierend und möglicherweise entgegen der angekündigten Zielsetzung: das Gutachten der Menschenrechtskommission CCDH, in Bezug auf den Gesetzentwurf zur Neuregelung von Schwangeschaftsabbrüchen fällt nicht sonderlich positiv aus. Wobei, wie die Verantwortlichen der CCDH am Donnerstag vor Journalisten erklärten, das Gutachten sich lediglich auf den vorliegenden Gesetzentwurf beschränkt.
In der Abtreibungsfrage will sich die Kommission nicht positionieren. „Wir sind weder für noch gegen Abtreibungen“, heißt es von Seiten der CCDH.

Formal stört sich die Menschenrechtskommission daran, dass die derzeit gültige und aus dem Jahr 1978 stammende Regelung durch eine Änderung des Strafgesetzbuch reformiert werden und das eigentliche Gesetz unangetastet bleiben soll. „Die Regierung will eigenen Aussagen zufolge Schwangerschaftsabbrüche depenalisieren, gleichzeitig soll die entsprechende Regelung aber im Strafgesetzbuch festgehalten bleiben. Ein eindeutiger Widerspruch“, beklagt Maddy Mulheims von der CCDH und fordert die Integration des begutachteten Gesetzentwurfs in das Abtreibungsgesetz von 1978.

Aufklärung senkt Abtreibung

Ein weiterer Kritikpunkt der Menschenrechtskommission betrifft die Sexualaufklärung und die diesbezügliche Informationspolitik. Beide Bereiche müssten in den Schulen unbedingt mehr Anklang finden und das Lehrpersonal entsprechend ausgebildet werden. Denn, wie internationale Studien belegten, würden Prävention und Information die Zahl der Abtreibungen senken. In diesem Kontext sehe das Gesetz von 1978 bereits diverse Maßnahmen vor, die bislang aber nur unzureichend umgesetzt worden seien. Gleiches gelte für die vor 32 Jahren vorgesehene Schaffung von regionalen Informations- und Betreuungszentren.

Von den geplanten 12 medizinisch-psychologischen Einrichtungen funktionierten aktuell gerade einmal vier, zudem unter teilweise schlechten Bedingungen. Diese Missstände müssten, wie dies auch in der Einführung des begutachteten Entwurfs zu lesen sei, schnellstmöglich behoben werden.
In ihrem Gutachten bekräftigt die Menschenrechtskommission auch ihre Meinung, dass es einzig und alleine der Frau zustehen müsse, zu beurteilen ob sie sich in einer Notsituation befinde oder nicht und dementsprechend eine Abtreibung vornehmen lassen wolle. In diesem Sinne spricht sich die CCDH auch gegen die in der geplanten Reform vorgesehene obligatorische Beratung aus.

Neutral, diskret, anonym

In ihrer Meinung bestätigt fühlt sie sich durch den Reglmentsvorentwurf bezüglich der zukünftigen Beratung. Diese Beratung soll nämlich, wenn es nach den Plänen der Regierung geht, hauptsächlich darin bestehen, den Frauen die Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch darzulegen. Eine solche Beratung sei aber alles andere als neutral und daher abzulehnen, so die CCDH. Neben der Neutralität müssten bei einem Beratungsgespräch auch noch die Verschwiegenheit sowie die Anonymität garantiert sein. Außerdem müsste die Beratung von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, das weder ideologisch noch religiös geprägt sei.

Schließlich stört sich die Menschenrechtskommission an der geplanten Residenzklausel. Laut Gesetzentwurf sollen nur die Frauen in Luxemburg eine Abtreibung vornehmen lassen können, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Land haben. Diese Regelung komme allerdings eindeutig einer Diskriminierung gleich.