Im Februar ist es soweit. Dann flattern den Haushalten des Landes lange Vordrucke zu, die sie nach bestem Gewissen ausfüllen müssen. Statec interessiert sich dabei für die Wohnverhältnisse der Bürger, ihre Arbeit, ihre Haushaltsausstattung und noch viel mehr. Doch eben das geht der Berufskammer der Beschäftigten (CSL) zu weit.
Mit dem Fragebogen werde das überschritten, was die EU-Regeln vorschreiben, heißt es bei der CSL in einem Gutachten zum großherzoglichen Reglement. Dieser regelt die Durchführungsbestimmung der großen Volkszählung.
Wieviel Telefone und TV-Geräte?
Warum müssen die Befragten Angaben über die Zahl der Mobiltelefone, Fahrzeuge, Fernsehgeräte, DVD-Players, Hifi-Anlagen, Laptops im Haushalt liefern, fragt die CSL. Als vertrauliche Information wertet die Berufskammer auch Angaben über die im Haushalt benutzte Sprache. Derlei Angaben würden nichts zu den Zielen von derlei Erhebungen beitragen, wie sie von der EU gefordert werden.
Besonders missfällt der CSL, dass Volkszähler überprüfen können, ob die Bürger die Fragen auch richtig beantwortet haben. Dazu dürfen die Zähler das Haus inspizieren um beispielsweise die Zahl der Fernsehgeräte zu überprüfen. Damit werde die Anonymität der Umfrage nicht mehr gewährleistet, werde doch der Volkszähler die Antworten des befragten Haushalts kennen.
Strafen bei Falschangaben
Einen weiteren Grund, das Reglement zur Volkszählung kritisch zu hinterfragen, sieht die CSL auch darin, dass die Befragten bei falschen Angaben bestraft werden können. Strafen drohen auch dem, der den Fragebogen nicht ganz ausfüllt. Die CSL weist auch darauf hin, dass viele Bürger weder französisch noch deutsch verstehen. Wie sollen diese Personen den Fragebogen ausfüllen? Und wie stehe es mit jenen, die des Schreibens und Lesens unkundig seien?
Die CSL spricht von einer “ ungesunden Neugier“ mancher Fragen. Die Kommunen sollten Personal freistellen, um den Befragten in ihrer Muttersprache die Fragen zu erklären.
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