Mittwoch22. Oktober 2025

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Wenn der Lebenspartner zum Täter wird

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LUXEMBURG – Statistiken belegen, dass die häusliche Gewalt hierzulande in den letzten Jahren drastisch zugenommen hat. Ein Gesetzesprojekt sieht nun vor, die Täter härter zu bestrafen.

Im Großherzogtum ist die häusliche Gewalt schon längst kein Tabuthema mehr. Jährlich werden Menschen in einer Partnerschaft Opfer von Gewalt. In den meisten Fällen handelt es sich um Frauen. Tendenz steigend, wie die letzten Zahlen belegen – obwohl seit 2003 ein Gesetz zum Schutz von Gewaltopfern besteht.

„2009 haben wir landesweit etwa 572 gewalttätige Übergriffe auf Frauen verzeichnet. 2008 waren es 565 Gewalttaten und 2007 zählte man 435 Fälle“, erklärt Anik Raskin, vom nationalen Frauenrat (CNFL). Für 2010 sind noch keine genauen Zahlen verfügbar. Es ist jedoch möglich, sich anhand von einem hauptstädtischen Heim für geschlagene Frauen ein Bild von der Lage zu machen.

Hohe Dunkelziffer

„Im vorherigen Jahr haben wir etwa 46 Frauen und 36 Kinder in unseren Unterkünften aufgenommen“, informiert Myria Tillement, Mitarbeiterin des „Foyer pour femmes en détresse“. „Im Vergleich zu 2009 sind das 7 Frauen mehr. Im Jahr 2008 waren es nur 33 Opfer“, schildert Tillement Myriam und fügt hinzu: “Zu beachten ist vor allem, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist, denn es gibt viele Frauen, die aus Angst nichts unternehmen, um ihrer Qual ein Ende zu setzen“.

Auf Nachfrage von Tageblatt.lu, erklärte Myriam Tillement das Vorgehen des Heims. „In unseren Räumlichkeiten bieten wird Schutz für etwa 8 Frauen. Diese können bis zu maximal drei Monaten bei uns übernachten und verpflegt werden. Findet das Opfer bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Wohnung, machen wir eine Ausnahme. Jede Frau die zu uns kommt, muss sich vorerst einer Vorsorgeuntersuchung unterziehen. Danach wird ihr ein Zimmer zu Verfügung gestellt. Es kann aber auch vorkommen, dass es zu einem Notfall kommt. Dann muss schnell gehandelt werden. Hierfür verfügen wir über ein Zimmer, das 24 Stunden frei sein muss“.

Täter sollen schärfer bestraft werden

Ein Gesetzesprojekt, vom Ministerrat am 19. Juni 2010 angenommen, soll nun das alte verstärken, um so Opfer und Familienangehörige besser zu schützen. Die neuen Maßnahmen sehen vor, die Dauer, in der der Peiniger von der Wohnung verbannt wurde, von zehn Tagen auf zwei Wochen zu verlängern. Außerdem muss der Gewalttäter sich künftig 100 Meter von allen Orten fernhalten, die das Opfer und seine Angehörigen aufsuchen. Auch die Polizeikräfte bekommen mehr Befugnisse. So können diese den Täter zwingen, sich einer Vollkörperdurchsuchung zu unterziehen. Zudem muss er die Wohnungsschlüssel seiner Lebensgefährtin den Beamten abgeben. Des Weiteren müssen die Täter eine obligatorische Beratung von spezialisierten Diensten aufsuchen. Hinzu kommt noch, dass eine legale Basis für die Dienste geschaffen wurde, die Kinder von Gewaltopfern betreuen.

Der Frauenrat zeigt sich besorgt

Doch nicht alle vorgestellten Maßnahmen finden Anklang bei den Fachleuten, die sich mit dem Thema „häusliche Gewalt“ beschäftigen. Vor allem, dass die Staatsanwaltschaft in Zukunft auf strafrechtliche Mediation zurückgreifen möchte, erregt den Unmut des Frauenrates.
„Eine Mediation ist in unseren Augen ungünstig für das Opfer. Es wird gezwungen, seinem Peiniger gegenüber zu sitzen, um zu verhandeln. Wir glauben, dass eine Vermittlung auf keinen Fall vom guten Willen der Gerichtsbehörden abhängen soll, sondern von einer der beiden Parteien “, schlussfolgert Anik Raskin vom CNFL.