Der Ministerrat wird am kommenden Mittwoch in seiner Sitzung im Elyséepalast in Paris ein Gesetz zur Vorlage bei der Nationalversammlung beschließen. Der von Staatspräsident Francois Hollande verkündete Ausnahmezustand soll dann auf drei Monate verlängert werden, eine äußerst seltene Prozedur.
Der Ausnahmezustand in Frankreich bezieht sich auf ein Gesetz aus dem Jahre 1955. Er kann entweder für das gesamte Staatsgebiet oder für einen Teil proklamiert werden. Die Präfekten als Organ des Staates in den Départements und Regionen, erhalten dabei Sonderbefugnisse. Sie dürfen durch einfache Verwaltungsakte Versammlungen untersagen oder ganze Bereiche für den Verkehr – Autofahrer etc. und Fußgänger – sperren. Der Ausnahmezustand erlaubt die Schließung von Theatern, Konzertsälen und allen Orten, an denen Aufführungen stattfinden sollen, wenn die Präfektur meint, dass dadurch die öffentliche Ordnung gestört wird.
Hausdurchsuchungen
Weiter erlaubt der Ausnahmezustand, dass Hausdurchsuchungen auf einfache verwaltungsmäßige Anordnungen jederzeit – auch nachts – durchgeführt werden dürfen. Normalerweise erlaubt das Gesetz Hausdurchsuchungen und Festnahmen nicht vor sechs Uhr morgens. Ohne gerichtliche Kontrolle kann der Innenminister Personen den Ausgang verbieten und sie in ihren Häusern oder Wohnungen festsetzen.
Die französische Tageszeitung „Le Figaro“ verweist darauf, dass während des Ausnahmezustandes auch die Kontrolle der Medien, Presse, Radio, Fernsehen möglich ist.
Frankreich hat den Ausnahezustand bisher nur zwei Mal ausgerufen, während des Algerienkriegs 1961 und für den Pariser Großraum während der Jugendrevolte in den Vorstädten im Jahre 2005.
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