Vincent Lambert darf sterben

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(AFP)

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Im Streit um passive Sterbehilfe für einen querschnittsgelähmten Franzosen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Ende der künstlichen Ernährung zugestimmt.

Die Straßburger Richter lehnten am Freitag die Beschwerde der Eltern und zweier Geschwister von Vincent Lambert ab, die sich gegen ein Ende der künstlichen Ernährung zur Wehr setzten. Der 38-Jährige liegt seit einem Verkehrsunfall im September 2008 im Wachkoma und wird mit Ernährung durch eine Magensonde am Leben gehalten.

Die Entscheidung des obersten französischen Verwaltungsgerichts, die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten Lambert zu beenden, sei kein Verstoß gegen das Recht auf Leben der Europäischen Menschenrechtskonvention, befand die Mehrheit der 17 Richter des EGMR am Freitag in Straßburg.

Urteil „skandalös“

Nun können die Ärzte mit Zustimmung der Ehefrau Lamberts und mehrerer Geschwister die Magensonde des früheren Krankenpflegers entfernen und ihn sterben lassen. Die Eltern und zwei Geschwister des 38 Jahre alten ehemaligen Krankenpflegers wollten ihn mit künstlicher Ernährung weiter am Leben halten.

Lambert liegt nach einem Verkehrsunfall vor sieben Jahren im Wachkoma. Das Urteil des EGMR ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich. Der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, hat bereits weitere juristische Schritte in Frankreich angekündigt, um Lambert am Leben zu erhalten. Er nannte das Urteil „skandalös“ und kein Zeichen von Gerechtigkeit

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