Dabei handelt es sich sozusagen um die crème de la crème der Versicherer in Luxemburg: Der Dachverband der Versicherer ACA sowie die Allianz, Arisa, AME Lux, AXA, La Bâloise, Chartis, Le Foyer, LaLux und P&V müssen wegen Absprachen für Auto-Haftpflichtversicherungen ein Strafe in Höhe von 676.807 Euro zahlen. Am meisten muss Foyer mit 235.863 Euro berappen, gefolgt von LaLux mit 200.019 Euro und Axa mit 108.046 Euro. Den geringsten Betrag müssen Arisa (212 Euro) und Chartis (200 Euro) entrichten. Ebenfalls 200 Euro muss der Dachverband Aca zahlen.
Die Kunden wurden beim Bonus/Malus für den Zweitwagen übers Ohr gehauen. Dabei wurden sie automatisch in eine höhere und damit teuere Stufe gehoben. „Drahtzieher“ war der Dachverband ACA. Die Wettbewerbshüter in Luxemburg schritten ein, nachdem die Verbraucherschützer UCL am 21. September 2011 Klage eingereicht hatten.
Die Versicherungsgesellschaften sind sich keiner Schuld bewusst. Man habe die Vereinbarungen wenige Monate nach der Klage der ULC zurückgezogen, sagte Aca-Sprecher Paul Hammelmann Tageblatt. Man sei über die Entscheidung des Wettbewerbsrats enttäuscht. Ob man Berufung einlegen werde, konnte er am Donnerstagabend noch nicht sagen.
Bonus/Malus
In einer internen Note hatten sich die Versicherungsgesellschaften auf die Auslegung eines großherzoglichen Reglements zum Gesetz über die Haftpflichtversicherung bezüglich des Bonus-Malus-Systems geeinigt. Bei einem Zweitwagen würde der Autobesitzer beim Bonus-Malus-System auf Null gesetzt. Die für den Erstwagen angesammelten Punkte würden nicht mehr angerechnet.
Die Versicherungsgesellschaften hatten des weiteren vereinbart, auf ein Tarifsystem zu verzichten, das Schwankungen im Bonus-Malus-System neutralisieren würde. Sie hatten sogar intern Sanktionen im Falle von Verstößen vereinbart.
Monopolposition
Als erschwerenden Umstand wertete der Wettbewerbsrat den Umstand, dass die betroffenen Gesellschaft praktisch 100 Prozent des Haftpflichtversicherungsmarktes abdecken. Als mildernden Umstand wird die Tatsache gewertet, dass die Absprache nicht geheim gehalten sondern öffentlich bekannt gegeben worden war.
Die im Widerspruch zum Konkurrenzrecht ausgehandelten Verträge können zwischen Versicherer und Versicherten neu ausgehandelt werden, so der Konkurrenzrat. In letzter Instanz ist das Zivilgericht für individuelle Streitfälle zuständig.
Die Ermittlungen dauerten mehr als ein Jahr. Am Donnerstag fiel das Urteil.
De Maart

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