/ Verfahren eingestellt

(dpa)
Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe der Anklage nicht in ihrem Ausmaß bestätigt, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Geschäftsmann aus dem Kreis Trier-Saarburg müsse nun binnen sechs Monaten insgesamt 60.000 Euro an drei soziale Einrichtungen zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgehalten, es sei von ihm keine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgegeben worden, obwohl er etwa zur Hälfte hierzulande gearbeitet habe. Dem Geschäftsführer waren sechs Fälle der Steuerhinterziehung zwischen 2002 und 2007 mit einer Gesamtsumme von 1,2 Millionen Euro vorgeworfen worden.
Er sagte aber vor Gericht aus, er habe lediglich zu einem Zehntel in Deutschland gearbeitet – und das ergab laut Gerichtssprecherin auch die Beweisaufnahme. Bis zu zehn Prozent werde ein solcher Fall nicht verfolgt, erklärte sie. Plädoyers wurden am Montag gar nicht mehr gehalten. Es war der elfte Verhandlungstag. Der Prozess hatte im Januar begonnen.
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