Der Verband sowie drei große US-Fluggesellschaften haben vor dem Obersten Gerichtshof in London gegen eine Verflechtung in den Handel mit CO2-Zertifikaten geklagt. Der EuGH in Luxemburg soll nun klären, ob die Einbeziehung von Nicht-EU-Unternehmen mit internationalen Absprachen wie das „Open Skies“-Abkommen vereinbar ist.
Eine 2008 in Brüssel verabschiedete Richtlinie sieht vor, dass ab Januar 2012 alle Fluglinien, die in der EU landen oder dort starten, am Emissionshandel teilnehmen müssen. Das Open-Skies-Abkommen trat im März 2008 in Kraft und regelt den Flugverkehr zwischen den USA und den EU-Staaten.
Ziel des umfassenden Vertrags ist die gegenseitige und gleichberechtigte Öffnung des Luftraums. Das Urteil des EuGH wird für Anfang nächsten Jahres erwartet.
De Maart

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