LUXEMBURG – Das Urteil im Luxair- Berufungsverfahren wird erst am 29. Januar verkündet, so die Justiz am Freitag. Grund ist ein Krankheitsfall im Richter-Kollegium.
Rettungshelfer bergen am 6.11.2002 eine Leiche aus dem Wrack der Maschine vom Typ Fokker 50 (A3471 Boris Roessler)
Luftfahrtexperten hatten bereits ein Jahr nach dem Unglück in einem Untersuchungsbericht die Ursachen für den Flugzeugabsturz festgehalten: Menschliches Versagen im Cockpit, technische Probleme und eine mangelhafte Ausbildung der Piloten.
Beim Absturz des aus Berlin kommenden Passagierflugzeugs der Luxair waren 20 Menschen ums Leben gekommen. (Montaigu Herve)
Seit fast neun Jahren warten die Angehörigen darauf, dass denjenigen, die den Crash möglicherweise verschuldet haben, der Prozess gemacht wird. (Montaigu Herve)
Teile der Maschine wurden damals zur weiteren Untersuchung abtransportiert.
Der Pilot und ein damals 36 Jahre alter Passagier aus Frankreich waren die einzigen, die den Absturz aus rund 200 Metern Höhe bei Niederanven überlebten. (A3471 Boris Roessler)
Wie der Pressesprecher der Justiz, Henri Eipers, am Freitagmorgen gegenüber Tageblatt.lu bestätigte, wird die Urteilsverkündung beim Berufungsverfahren des Luxair-Prozesses nicht wie geplant am 15., sondern am 29. Januar stattfinden. Grund für die Verschiebung des Termins ist ein kranker Richter, so Henri Eipers.
Im Berufungsverfahren um den Absturz eines Luxair-Flugzeugs am 6. November 2002, bei dem 20 Menschen starben, geht es ausschließlich um die Entschädigung für acht Hinterbliebene. Dem Berufungsprozess war ein strafrechtliches Verfahren vorausgegangen. Am 27. März 2012 wurden vier ehemalige Mitarbeiter der Luxair wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung vom Bezirksgericht Luxemburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Der Pilot der Unglücksmaschine erhielt eine Strafe von dreieinhalb Jahren, zwei ehemalige Flugzeugmechaniker von je zwei Jahren und ein früherer Technikleiter von eineinhalb Jahren. Drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können