Urteil in einem der größten Drogenprozesse Luxemburgs

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Urteil im Prozess gegen insgesamt 21 Angeklagte, denen Drogenhandel im großen Stil vorgeworfen wurde. Die drei Hauptangeklagten wurden zu zwei Mal 15 und einmal neun Jahre Haft verurteilt.

Zu Haftstrafen zwischen sechs und 15 Jahren wurden am Freitag die insgesamt 21 Angeklagten verurteilt. Zwei der drei Hauptbeschuldigten wurden zu 15 Jahre Haft verurteilt. Die dritte Hauptangeklagte muss neun Jahre in Haft, drei davon auf Bewährung. Außerdem hat das Gericht Geldstrafen zwischen 1.000 und 10.000 Euro verhängt. Der Prozess lief seit Mitte Januar.

Große Razzia

Ende Oktober 2015 war es der Polizei gelungen, einen der größten Drogenringe des Landes zu zerschlagen. In einem Haus in Wasserbillig waren insgesamt 24,8 Kilo Rauschgift gefunden worden.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, dass die drei Hauptbeschuldigten von dem Drogenhandel gewusst hätten. Ihr Hauptquartier soll sich in Wasserbillig befunden haben, wo sie die Drogen verpackt hätten, um sie anschließend an den Mann zu bringen. Unter anderem sei die „Nice Bar“ in der rue de Strasbourg im hauptstädtischen Bahnhofsviertel eine Anlaufstelle der Dealer gewesen.

Einer der Hauptangeklagten gab an, er habe in Wasserbillig niemanden damit beauftragt, Drogen zu verkaufen. Nur in Luxemburg-Stadt habe er Bekannte gehabt, die Rauschgift verkauft hätten. Diese stritten jedoch alle Vorwürfe ab.

Alle angeblich im Lotto gewonnen

Als Beobachter des Prozesses hatte man den Eindruck, als hätten alle Angeklagten dichthalten und die zwei Hauptmänner entlasten wollen. „Ich kenne sowohl den einen als auch den anderen, weiß aber nicht, was beide gearbeitet haben. Drogen habe ich aber nicht von ihnen erhalten“, hieß es mehrmals.
Bei den meisten Beschuldigten wurden ebenfalls große Mengen an Bargeld anlässlich der Razzia Ende Oktober gefunden. Auf die Frage des vorsitzenden Richters, Marc Thill, woher das Geld stammen würde, erklärten einige von ihnen, sie hätten im Lotto gewonnen. Andere gaben an, dies sei ihr eigenes Geld gewesen.

Was den Verkauf von Drogen anbelangt, gaben die Beschuldigten zu Protokoll, dass dieser nur einzelne Male und nicht in regelmäßigen Abständen stattgefunden habe.

Insgesamt wurden 188 Jahre Haft gefordert

Darüber hinaus sollen die Hauptbeschuldigten den Dealern in dem Haus in Wasserbillig eine Schlafgelegenheit angeboten haben. 20 Euro habe eine Übernachtung gekostet. Die Staatsanwaltschaft kam zu folgendem Schluss: „Die Hauptangeklagten reagierten ganz nach dem Motto: ‚Wer sich nicht an die Abmachungen hält, muss das Haus verlassen.‘ Deswegen ist klar, dass die drei wussten, was hier vor sich ging.“ Auch hätten sie eindeutig die Arbeit der Ermittler behindern wollen.

Der Eigentümer des Hauses und einer der Hauptangeklagten hätten die gesamte Bande geleitet, so die Staatsanwaltschaft. Außerdem habe der Eigentümer die anderen unter Druck gesetzt, ihn nicht zu verraten. Die Staatsanwaltschaft erklärte des Weiteren, dass die anderen 18 Dealer in der Tat mit Drogen gehandelt hätten, was die zahlreichen Überweisungen ins Ausland belegten. Dabei hätten sie zwar keine Unmengen an Geld verdient, doch im Strafantrag wurde ausdrücklich betont, dass die Bande eine kriminelle Vereinigung sei. Ursprünglich waren insgesamt 188 Jahre Haft gefordert worden.