Unabhängigkeit der Justiz sichern

Unabhängigkeit der Justiz sichern
(Jean-Claude Ernst)

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Im Rahmen der Verfassungsrevision stellte der Justizminister Félix Braz seine Vorhaben für die Justizreform vor. Zum einen soll ein oberster Justizrat eingeführt werden und zum andern soll die Unabhängigkeit der Justiz abgesichert werden und gesetzlich verankert werden.

Am Donnerstag stellte Félix Braz seine Pläne und Vorhaben für die Justizreform während einer Pressekonferenz vor. Durch eine gesetzliche Verankerung sollen die Unabhängigkeit der Staatsanwälte und Richter in Zukunft absichert werden. Seine Pläne stelle der Justizminister auch der zuständigen Parlamentskommission, ebenfalls am Donnerstag vor. Vom Regierungsrat wurden die Pläne bereits angenommen.

Vorgesehen ist einen obersten Justizrat ins Leben zu rufen. Zum zukünftigen Aufgabenbereich dieses Organs gehört die Nominierung und Weiterbildung von Magistraten, zudem kann er Vorschläge und Empfehlungen zu den Funktionsweisen der Justiz, dem Parlament sowie der Regierung unterbreiten.

Sieben statt 15

Außerdem soll der Justizrat sich mit den Beschwerden von Bürgern befassen, die mit der Arbeit der Justiz unzufrieden sind. Jedoch soll der Justizrat keine neue Berufungsinstanz darstellen, um Einspruch gegen ein Urteil zu erheben. Neben diesen Aufgaben soll der Justizrat sich auch mit disziplinarischen Angelegenheiten befassen im Falle einer Beschwerde gegen die Magistratur. Das neue Organ soll Félix Braz zufolge aus sieben Mitgliedern bestehen. Vorgesehen waren vorerst 15 nun habe man sich auf sieben geeinigt, so Braz.

Zu den Mitglieder zählen unter anderem der Präsident des Justizrats und des Verwaltungsgerichts sowie Richter die dem Justizrat angehören, der Generalstaatsanwalt und ein Mitglied soll von Anwälten gewählt werden. Des Weiteren sollen zwei Personen die Zivilgesellschaft vertreten. Diese werden vom Parlament gewählt. Die Idee einen obersten Justizrat einzuführen ist laut Félix Braz nicht neu. Bereits vor zehn Jahren habe man bereits darüber gesprochen. Nun wolle man die Idee dann in die Tat umsetzen.

„Zu diesem Artikel der in die Verfassung geschrieben werden soll gehört jedoch auch ein Gesetzesentwurf“, bestätigte Félix Braz. Die Details würde man natürlich nicht in die Verfassung mit einbeziehen. Sondern dafür habe man einen ergänzenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet. In der Woche nach den Osterferien soll dieses Gesetzesprojekt dann auf den Instanzenweg gebracht werden, sagt Braz.

Ein zweiter bedeutender Punkt, der in die Verfassungsreform übernommen werden soll ist die gesetzliche Verankerung einer unabhängigen Justiz und Staatsanwaltschaft. Ziel ist es, dass einfach klar in der Verfassung festgehalten wird, dass die Richter in ihrer Arbeit bzw. Rechtssprechung unabhängig sind. Dieser Satz müsse so formuliert werden, dass er unmissverständlich für alle Richter gelte, sagt Braz. Auch soll die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft unterstrichen werden. Allerdings unterliege die Staatsanwaltschaft weiterhin einer hierarchisch Organisation.