Übermüdet und betrunken

Übermüdet und betrunken
(Tobias Kleinschmidt)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Bei Koetschette starb bei einer Frontalkollission vor etwas mehr als einem Jahr ein Fahrer. Der andere Unfallfahrer war betrunken. Er stand jetzt vor Gericht.

In der Nähe von Koetschette war es am 20. September 2015 zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen zwei Fahrzeugen gekommen. Der Fahrer einer der beiden Fahrzeuge erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen. Dem anderen Fahrer wurde auf Anordnung des Dienst tuenden Staatsanwalts Blut zwecks Alkoholkontrolle entnommen (1,41 Promille wurden festgehalten). Der Fahrer, Stéphane B., konnte sich, was den Verlauf des Unfalls anbelangt, an fast nichts mehr erinnern. Er sprach lediglich von einem plötzlichen Knall.

Der Ermittler sagte, dass der heute Angeklagte den polizeilichen Untersuchungen zufolge auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem entgegenkommenden Fahrzeug frontal kollidiert war.

Das Ende einer Feten-Tour

Der Angeklagte, von Beruf Busfahrer, sagte aus, er habe bis spätabends gearbeitet, habe dann mit einem Freund einen Tanzabend besucht und später noch beim Freund zuhause weitergefeiert. Auf dem Nachhauseweg morgens nach sieben Uhr habe er lediglich gemerkt, dass er mit seinem Wagen plötzlich rechts im Straßengraben war, hätte daraufhin seinen Wagen nach links herumgeworfen und … dann habe es einen lauten Knall gegeben.

Der Anwalt bestritt keinesfalls die Schwere des Vorfalls, gab aber zu bedenken, dass sein Mandant, der seit 2004 im Besitz eines Führerscheins ist, bis zum Unfall nie negativ im Straßenverkehr aufgefallen sei. Er habe sein Fehlverhalten sofort eingesehen und sich bei der Familie des Verstorbenen für dieses Verhalten entschuldigt. Er habe sich zudem in psychologische Behandlung begeben, da er den Zwischenfall, wenn überhaupt, nur sehr schwer verarbeiten kann. Sollte sich das Gericht für eine Gefängnisstrafe entscheiden, so bat der Anwalt um einen Strafaufschub. Der Anwalt hielt auch fest, dass sein Mandant den Führerschein mindestens für seinen Beruf behalten muss, andernfalls er seinen Job verlieren würde.

Der Staatsanwalt forderte seinerseits eine Gefängnisstrafe von 9 Monaten mit eventuellem teilweisen Strafaufschub, eine angemesse Geldstrafe und ein Fahrverbot über 36 Monate. Allein für berufliche Zwecke würde er einer Ausnahme dieses Verbots zustimmen.

Auch hier fällt das Urteil am 5. Januar 2017.