Die Regierung in Prag werde die Zustimmung zum Kroatien-Beitritt im eigenen Parlament nun doch nicht von einem Ja zur tschechischen Ausnahmeklausel von der EU-Grundrechtecharta abhängig machen, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Prag der Nachrichtenagentur dpa. Tschechien akzeptiere eine entsprechende Empfehlung des Rechtsdienstes der EU-Kommission.
Die Ausnahmeklausel von der EU-Grundrechtecharta hatte Präsident Vaclav Klaus vor zwei Jahren als Gegenleistung für die Zustimmung Prags zum Reformvertrag von Lissabon erstritten. Damit will die tschechische Regierung eventuellen Klagen gegen die Benes-Dekrete oder auch auf Entschädigung vertriebener Sudetendeutscher aus dem Weg gehen. Die Sonderklausel soll mit der nächsten Vertragsänderung im Zuge des Kroatien-Beitritts verbrieft werden.
Unerfüllter Wunsch
Der konservative Regierungschef Petr Necas hätte sich nach eigenem Bekunden eine Verknüpfung beider Dokumente gewünscht. Das sei jedoch nach Ansicht des juristischen Dienstes nicht möglich, sagte er.
Bei einer Kombination beider Vorlagen hätte in Tschechien eine Abstimmungsniederlage gedroht. Denn die sozialdemokratische Opposition begrüßt den EU-Beitritt Kroatiens, lehnt aber die Sonderklausel vehement ab. Sie verfügt im Oberhaus des Parlaments, das dem Beitritt zustimmen muss, über eine komfortable Mehrheit.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können