Schnee und Kälte hinderten viele Arbeitnehmer am Donnerstagmorgen zur Arbeit zu kommen. Viele Projekte konnten nicht fortgesetzt werden, insbesondere im Baugewerbe. Für die betroffenen Beschäftigte bedeutet dies Lohneinbussen, für die Unternehmen Verzug in der Fertigstellung der Projekte.
„Dabei könnte der letzte Monat vom Jahr 2010 der Schlimmste in Sachen Arbeitslosengeld-Erstattungen an die Betriebe werden“, so René Theis von der ADEM. „Wir erwarten, dass im Frühjahr 2011 eine Welle von Anträgen ins Haus kommt“, erklärt Theis.
Die Chefs der inländischen Unternehmen haben ein Jahr Zeit, ihre Dossiers beim Arbeitsamt einzureichen, für die Tage, die sie wegen schlechten Wetterbedingungen nicht arbeiten konnten.
Betriebe müssen vorstrecken
In einer, wie der aktuellen, wetterbedingen Arbeitspause bezahlen die Betriebe die Gehälter ihrer Mitarbeiter wie gewohnt. Erst ab zwei Tagen (16 Arbeitsstunden) bis zum Ende des angefangenen Monats können die ausgefallenen Arbeitstage beim Arbeitsamt als sogenannten „Chômage technique“ geltend gemacht werden.
Je mehr Zeit sich die Betriebe mit dem Einreichen der Anträge bei der ADEM lassen, desto später bekommen sie auch ihre Kosten für die Gehälter erstattet. Dabei werden nur 80 Prozent der Kosten für die ausgefallenen Arbeitstage zurückbezahlt.
Kleinere Unternehmen bedroht
„Die Nebenkosten (Leasing- und Kreditraten, Strom- und andere Betriebskosten), die das Unternehmen auch während der Zeit von „Chômage technique“ weiterhin zu tragen hat, werden vom Staat auf keinster Weise honoriert“, erklärte auf Nachfrage vom tageblatt.lu der Chef von einem betroffenen Dachdecker-Betrieb.
Die Gefahr für Kleinere und Mittlere Privat- Unternehmen (KMU) bestehe darin, dass die Betroffenen nicht unendliche finanzielle Reserven hätten, so der Geschäftsführer. Hinzu kämen die Nachwehen des Krisenjahres 2009, mit denen noch viele Betriebe zu kämpfen hätten. „So dass im Frühjahr 2011 mit Betriebsschliessungen zu rechnen ist, wenn sich der Staat, Zeit mit der Rückerstattung der „Chômage technique“ lässt“, kritisiert der Dachdecker.
Laufende Kosten begleichen
Bei seinem Betrieb mache die Gehältermasse zwischen 20.000 und 25.000 Euro im Monat aus. Auf etwa 50.000 Euro würden sich die Gesamtausgaben inklusive Leasing- und Kreditraten und Nebenkosten belaufen.
„Man dürfe sich ausmalen, wie viel wir verdienen müssen, um nur die laufenden Kosten zu decken. Dazu kommen die Defizite vom vorigen Krisenjahr, die wir auch in den Griff kriegen müssen“, resümiert der Geschäftsführer die Betriebslage. So wie ihm gehe es vielen Klein- und Mittleren Unternehmen, die enorme finanzielle Belastungen zu schultern haben.
Flexible Arbeitszeiten
„Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass unsere Handwerksbetriebe in diesem Punkt in einer nachteiligen Situation liegen. Doch sie ist vom Gesetzgeber gewollt“, erklärt Frank Lentz von der Handwerker-Föderation in Luxemburg gegenüber tageblatt.lu.
Die Dach-Organisation der Handwerksbetriebe habe bereits ein Modell „Flexible Arbeitszeiten“ vorgeschlagen. Im Sommer, oder in den Jahreszeiten, in denen das Wetter es erlaubt, mehr als acht Stunden pro Tag zu arbeiten. Die so gewonnenen Zusatz-Stunden und Mehr-Einnahmen können so die Engpässe aus dem Winter ausgleichen.
Vorteile für beide Seiten
Mit diesem System, so Lenz, entstünden zwar in den kälteren Jahreszeiten weiniger Einnahmen, aber im Durchschnitt hätten die Betriebe die Möglichkeit sich im Voraus, einen finanziellen Polster anzulegen und so Engpässe umgehen. Der Staat hätte im Sommer zwar Mehr-Ausgaben, die durch die Betriebe im Winter mithilfe der angelegten Finazrücklagen abgefangen werden könnten, resümiert Lenz.
De Maart

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