Vor zwei Wochen stellte der Hochschulminister Marc Hansen zusammen mit dem OGBL ein Gesetzesprojekt vor, welches die Überarbeitung und Anpassung des Gesetzes vom 24. Juli 2014 zur Studienbeihilfe zum Ziel hat. So sollen alle Stipendien (Basisstipendium, Mobilitätsstipendium, Sozialstipendium und Familienstipendium) indexiert werden um eine regelmäßige Anpassung der Stipendien an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten der Studenten zu garantieren. Bereits im Dezember des vergangenen Jahres kündigte die Regierung an, das Sozial- sowie das Mobilitätsstipendiums erhöhen zu wollen. Das Mobilitätsstipendium – welches Studierenden gewährt wird die für ein Hochschulstudium die Grenzen ihres Wohnsitzlandes verlassen – soll in Zukunft 2.450 Euro statt 2.000 Euro pro Studienjahr umfassen.
Das Sozialstipendium soll von maximal 3.000 Euro auf 3.800 Euro pro Studienjahr angehoben werden. Des Weiteren sollen Studierende mit einer anerkannten Behinderung die Möglichkeit erhalten über einen längeren Zeitraum Stipendien und Darlehen zu erhalten. Gestern stimmte der Regierungsrat allen Reformpunkten zu. Der Erarbeitung eines Notfallplans welcher nach einer Atomkatastrophe greift, stimmte der Ministerrat ebenfalls zu.
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